133 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Gesetzeslage zur Kündigung von Telefon- und Internetverträgen zu prüfen. Wenn die Vertragspartei des Anbieters nicht mehr in der Lage ist, die Vertragsvereinbarungen zu erfüllen, da die Wohnung bereits von neuen Mietern bewohnt ist, sollte der Vertrag umgehend gekündigt werden können. Dazu sollte es ein Gesetz geben.
Begründung
Momentan ist es so, dass die Anbieter aus "Kulanz" eine 3-Monatige Kündigungsfrist gewähren, wenn nach einem Umzug an der neuen Adresse die Leistung technisch nicht zu erbringen ist. Jedoch zählen diese 3 Monate erst, wenn man eine Kopie der Meldebestätigung an die Anbieter schickt. Jetzt wohne ich in einer neuen Wohnung, und muss dennoch 3 weitere Monate meinen Telefon- und Internetvertrag bezahlen, ohne dabei die Möglichkeit zu haben diesen zu nutzen.Noch dazu blockiert mein Anbieter die Leitung in die Wohnung für die selbe Zeit auch noch für die Nachmieter, denen so die Möglichkeit genommen wird, selbst ihren mitgebrachten Vertrag (bei einem anderen als meinem Anbieter) zu nutzen. Mein Anbieter hat mir auf Rückfrage bestätigt, dass sie die Leitung nur für den Fall freigeben, dass es sich bei dem Nachmieter ebenfalls um Kunden desselben Anbieters handelt, andernfalls sei es "technisch nicht möglich" die Leitung freizugeben.Ich bin der Ansicht, dass diese Art des Umgangs mit Kunden gesetzlich verboten gehört.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.09.2017
Petition endet:
25.10.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Petitionsausschuss
Pet 1-18-09-7125-045968
89182 Bernstadt
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein umgehendes Kündigungsrecht für Telefon- und Internetverträge
im Fall eines Umzugs gefordert. Die Vorschrift des § 46 Abs. 8 S. 3
Telekommunikationsgesetz soll so ausgelegt werden, dass die dreimonatige
Kündigungsfrist nicht erst mit dem tatsächlichen Umzug beginnt, sondern eine vorherige
Kündigung zum Tag des Auszugs möglich ist.
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.