Region: Sachsen
Wirtschaft

Coronahilfen: Ferienwohnungen und Ferienhäuser ausgeschlossen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
0 Unterstützende 0 in Sachsen

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Das Beherbergungsgewerbe gehört zu den von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen. Zum Schutz der Allgemeinheit vor der Verbreitung des Coronavirus wird den Beherbergungsbetrieben die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Hotels, Pensionen, Herbergen, Campingplätze und Ferienwohnungen werden faktisch einem Berufsverbot unterworfen, das viele Betroffene in existenzielle Not bringt. Immerhin gewähren Bund und Länder in dieser Situation diverse Corona-Hilfen, teils als Zuschuss, teils als Darlehn zu besonderen Konditionen, um die Betroffenen zu unterstützen.

Wenig bekannt ist, dass die Betreiber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern von den Coronahilfen fast vollständig ausgeschlossen sind. Hintergrund ist eine Feinheit des Steuerrechtes. Während Einnahmen von Hotels, Pensionen, Campingplätzen etc. als Gewerbeeinnahmen zu versteuern sind, gelten Mieteinnahmen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser steuerlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Antragsberechtigt für Coronahilfen sind aber nur Antragsteller mit Verlusten aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit. Verluste aus Vermietung und Verpachtung berechtigen hingegen nicht zum Antrag auf Coronahilfen. So wird diese steuerliche Zuordnung für die betroffenen Betreiber von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in der Coronakrise zur Katastrophe. Sind sie doch von den Lasten der Coronakrise ebenso existenziell betroffen wie ihre Wettbewerber aus Hotellerie, Pensionen, Campingplätzen usw. und unterliegen den gleichen touristischen Beherbergungsverboten, während sie andererseits von nahezu allen Hilfsprogrammen ausgeschlossen werden. So werden gerade die Anbieter preiswerter familienfreundlicher Unterkünfte einseitig benachteiligt.

Luxushotels werden unterstützt – Familienunterkünfte lässt man Pleite gehen! Was für ein ungerechter und wettbewerbsverzerrender Zustand!

Dies hat auch der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages erkannt und mit Beschluss Nr. 83 vom 16.6.2020 einer entsprechenden Petition stattgegeben. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die ursprünglich allein auf das Steuerrecht bezogenen Kriterien zur Antragsberechtigung bereits im Juni 2020 in „Nachverhandlungen mit dem Bund“ so geändert wurden, dass zumindest Betreiber, die im Haupterwerb Ferienimmobilien betreiben, nun antragsberechtigt sind, auch wenn sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Aber auch das reicht bei weitem nicht aus!

Nun möchte man meinen, dass der Zugang zu Coronahilfen des Bundes für alle Bundesbürger gleich sein sollte. Weit gefehlt! Wer etwa das Pech hat, in Sachsen ansässig zu sein, ist weiterhin ausgeschlossen, weil die dort zuständige SAB weiter keine Coronahilfen bewilligt, wenn keine gewerblichen Einnahmen generiert werden. So ist ein Flickenteppich entstanden, der den Zugang zu Coronahilfen des Bundes unter ansonsten gleichen Bedingungen mal zulässt, mal verweigert, je nachdem, aus welcher Region der Antragsteller kommt. Bizarres Ergebnis: Der Ferienhausbetreiber im noblen Sylt hat Zugang zu Coronahilfen, dem Kollegen in der Sächsischen Schweiz werden sie verwehrt!

Begründung

Von einem Rechtsstaat, der seinen Namen verdient, ist zur fordern, dass derart extreme Opfer, die Einzelnen oder kleinen Gruppen zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt werden, von der Allgemeinheit angemessen entschädigt werden! Wohl gemerkt: Die Betroffenen trifft keinerlei Verschulden, dennoch werden sie bis zum Ruin belastet und obendrein von sämtlichen Hilfsprogrammen ausgeschlossen! Auch alle Grundsätze der Wettbewerbsgleichheit und der Gleichheit vor dem Gesetz werden auf das Gröbste verletzt.

Wir fordern

  • Einen allgemeinen, gleichen Zugang zu Coronahilfen in Abhängigkeit von den tatsächlich erlittenen Verlusten und unabhängig von der steuerlichen Klassifizierung der Einnahmen.
  • Coronahilfen des Bundes müssen für alle Bundesbürger zu gleichen Bedingungen erreichbar sein. Keine Benachteiligung einzelner Länder oder Regionen!

Die Sache eilt! Verstreichende Antragsfristen bewirken, dass verspätet gestellte Anträge, sei es nun aus Unkenntnis, wegen fehlender Informationen der zuständigen Stellen oder abschlägigem Bescheid, verfristen und später nicht mehr nachgeholt werden können!

Wer möchte es Menschen verübeln, wenn sie sich von Politikern, von einem Staat abwenden, der sie zum Schutze der Allgemeinheit entschädigungslos ruiniert, während Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, allesamt vor den wirtschaftlichen Risiken der Coronakrise bestens abgesichert, mit üppigem Corona-Bonus bedacht werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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