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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das derzeit gültige Wahlrecht ist durch die Wahlrechtsreform 2023 so kompliziert geworden, dass es für den Normalbürger nicht mehr zu verstehen ist. Außerdem hat es undemokratische Aspekte, die so schwerwiegend sind, dass sie derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden, da starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen.
Wir wollen daher ein Wahlsystem vorschlagen, das sowohl einfach als auch gerecht ist. Das von uns vorgeschlagene System hat folgende Vorteile:
- Es ist für jeden nachvollziehbar, wie die Stimmen das Verhältnis im Bundestag bestimmen.
- Es ist garantiert, dass jeder Kandidat der ein Direktmandat gewinnt, auch in den Bundestag einzieht. – Das ist im derzeitigen Wahlrecht nicht der Fall!
- Die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag wird zuverlässig auf eine Höchstgrenze begrenzt.
- Die abgegebenen Stimmen bestimmen immer exakt das Sitzverhältnis im Bundestag. – Im jetzt gültigen Wahlrecht werden zum Beispiel parteilose Wahlkreisabgeordnete beim Stimmenverhältnis nicht berücksichtigt.
Wir schlagen daher die Einführung des folgenden Systems vor:
Personalisiertes Verhältniswahlrecht mit nur einer Stimme
Grundlagen
1. Die maximale Anzahl Mandate wird auf 700 festgelegt.
2. Um ein Mandat zu erreichen, muss man 1/700 der gültigen Stimmen erreichen.
Beispiel: Bei 45,5 Millionen abgegebenen Stimmen werden 65‘000 Stimmen benötigt (Stimmenhürde).
3. Ungenutzte Stimmen werden vererbt. Kandidaten können dazu vor der Wahl auf eine Landesliste verweisen, an die die übrigen Stimmen gehen.
Wahl
1. Jeder Wähler wählt entweder einen Direktkandidaten oder eine Liste.
2. Die Direktkandidaten, die die Stimmenhürde überschreiten, erhalten ihr Mandat.
3. Übrige Stimmen der Direktkandidaten gehen an die Landeslisten. Beispiele:
- Kandidat trifft genau die Stimmenhürde -> Direktmandat, keine übrigen Stimmen
- Kandidat überschreitet die Stimmenhürde -> Direktmandat, übrige Stimmen
- Kandidat unterschreitet die Stimmenhürde -> Kein Direktmandat, übrige Stimmen
4. Die Stimmen einer Landesliste werden aus den direkt an die Liste abgegebenen Stimmen, sowie aus den übrigen Stimmen der Direktkandidaten ermittelt und die Mandate entsprechend verteilt.
Beispiel: Eine Liste hat 200 000 Stimmen direkt erhalten, sowie 500 000 Stimmen von Direktkandidaten geerbt. Daraus ergeben sich 700 000 Stimmen, die bei einer Stimmenhürde von 65 000 zu zehn Listenmandaten und 50 000 übrigen Stimmen führen.
5. Die übrigen Stimmen der Landeslisten werden bundesweit gesammelt. Die daraus resultierenden Mandate werden nach folgendem Schema an verbleibende Kandidaten der Landeslisten vergeben:
- Die Landeslisten werden nach der Anzahl ihrer übrigen Stimmen sortiert.
- Jede Liste erhält je ein Mandat, so lange bis keine Mandate mehr übrig sind. Die Landeslisten mit den meisten übrigen Stimmen werden dabei zuerst bedient.
Wahlzettel
1. Direktkandidaten stehen in der linken Spalte, die Landeslisten in der rechten Spalte.
2. Die von den Parteien aufgestellten Direktkandidaten stehen links neben ihrer Liste; Unabhängige Direktkandidaten stehen darunter.
3. Bei allen Direktkandidaten ist vermerkt auf welche Landesliste sie verweisen.
Besonderheiten
1. Die Anzahl der Wahlkreise wird von 299 auf 210 reduziert, um das Gewinnen von Direktmandaten zu erleichtern. Dadurch sind im Mittel 30% der Stimmen im Wahlkreis für ein Direktmandat nötig.
2. In Sonderfällen könnte es vorkommen, dass der Bundestag sehr klein wird und damit auch ein großer Teil der gültigen Stimmen nicht im Bundestag repräsentiert wird. Um das zu verhindern, soll bei Unterschreitung einer Mindestgröße (z.B. 580 Sitze) die 5% Hürde so weit abgesenkt werden, bis die Mindestgröße wieder überschritten wird.
Begründung
Das im Jahr 2023 vom Bundestag beschlossene neue Wahlrecht führt unserer Meinung nach zu folgenden Problemen:
- Da kaum jemand das Wahlrecht versteht, schwächt es das Vertrauen in die Demokratie.
- Durch seine Komplexität führt es zu absurden Situationen, in denen die Gleichheit der Wahl nicht mehr gegeben ist: So wäre es zum Beispiel für die CSU ratsam ihre Kandidaten unabhängig von der Partei antreten zu lassen. Dadurch könnte die CSU unabhängig vom Zweitstimmenergebnis mit etwa 45 Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Bei einem realistischen Zweitstimmenergebnis würden der CSU aber nur etwa 35 Mandate zustehen. Diese Überhangmandate werden im aktuell gültigen Wahlrecht nicht ausgeglichen.
- Aus diesen und anderen Gründen wurden gegen das von der Ampelregierung verabschiedete Wahlrecht bereits mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es droht ein sich immer weiter hinziehender Streit, der die Demokratie schwächt und die Politik daran hindert sich um die eigentlich wichtigen Themen zu kümmern. Die bisherige Situation ist auch deshalb verfahren, da alle Parteien befürchten, durch weitere Reformen Mandate zu verlieren. Die hier vorgeschlagene Reform hat das Potential die Parteien wieder zu vereinen, da keine Partei benachteiligt wird und allein der Wählerwille über die Zusammensetzung des Bundestages entscheidet. (Siehe auch im Anhang – Vergleich der Sitzverhältnisse der Wahlsysteme)
- Neben den genannten Problemen ermöglicht das Ampelwahlrecht sogar folgende undemokratische Manipulationen: Es ist möglich, dass Gegner einer Partei gezielt die Spitzenkandidaten der gegnerischen Partei aus dem Bundestag verdrängen, indem sie die am Ende der Liste stehenden Direktkandidaten mit ihrer Erststimme wählen. Dadurch erhält die angegriffene Partei Überhangmandate, von denen diejenigen Verfallen, die die wenigsten Stimmen erhalten haben. Dieser betrügerische Schachzug ist undemokratisch und muss auf jeden Fall verhindert werden!
Dieses Wahlrecht muss also schnellstmöglich durch ein Besseres ersetzt werden.
Anhang
Beispiele zur Verteilung der Stimmen und zur Zusammensetzung des Bundestages:
https://drive.google.com/file/d/1FTWieEDAJDLf08MWA-EXMMvdIBnq9tEc/view?usp=sharing
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Petition gestartet:
22.03.2024
Petition endet:
21.06.2024
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verwaltung
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