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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
Der Hessische Landtag möge beschließen:
Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,
1. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht zum Erreichen von Bildungszielen) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder an eine Fernschule anmelden wollen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.
2. nach französischem Vorbild ein Prüfungssystem zu entwickeln, das durch jährliche Inspektionen des Jugendamtes bei den Eltern die ihre Kinder nicht an einer Fernschule angemeldet haben sondern zuhause unterrichten wollen, den Gesundheits- und Bildungsfortschritt der Kinder, die zuhause unterrichtet werden, überprüft wird. Erreicht ein Kind die vorgegebenen Bildungsziele bei der jährlichen Inspektion durch Heimunterricht nicht, müssen die Eltern bei der nächsten jährlichen Inspektion nachbessern oder wenn bei der nächsten jährlichen Inspektion die Eltern nicht nachgebessert haben, ist das Jugendamt verpflichtet, mit der Schulaufsichtsbehörde den Heimunterricht für das nächste Schuljahr zu verbieten und die Schulbesuchspflicht anzuordnen.
3. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder an eine Fernschule anmelden oder ihre Kinder zuhause unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.
Begründung
Zahlreiche europäische Länder, allen voran Frankreich, haben mit der Zulassung von den Besuch einer Fernschule und Heimunterricht gute Erfahrungen gesammelt. Der Erfolg des Modells erklärt sich selbst: Eltern, die ihre Kinder an eine Fernschule anmelden wollen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, erhalten ein Stück bürgerlicher Freiheit und belasten ihrerseits niemanden - im Gegenteil. Sie entlasten die staatlichen Schulen hinsichtlich der Schülerzahlen, während in qualitativer Hinsicht eine heilsame Konkurrenzsituation entsteht, die das staatliche Schulwesen anspornt, guten Unterricht anzubieten, Regelmäßige jährliche Inspektionen, stellen sicher, das mit vertretbarem bürokratischem Aufwand der Kinder, die zuhause unterrichtet werden, der Bildungserfolg überprüft wird. Funktioniert der Heimunterricht bei der jährlichen Inspektion nicht, müssen die Eltern bei der nächsten jährlichen Inspektion nachbessern oder wenn bei der nächsten jährlichen Inspektion die Eltern nicht nachgebessert haben, ist das Jugendamt verpflichtet, mit der Schulaufsichtsbehörde den Heimunterricht für das nächste Schuljahr zu verbieten und die Schulbesuchspflicht anzuordnen. So ergibt sich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Gerade in einer Zeit, in der die Regierungen in Bund und Land zunehmend dem Vorwurf ausgesetzt sind, bürgerliche Freiheiten leichtfertig zu opfern, könnte die Landesregierung mit der Ersetzung des Schulzwangs durch die Bildungspflicht ein Zeichen für mehr Freiheit setzen. Da die Landesregierung zur Bekämpfung des Lehrermangels mehr Lehrer braucht, müsste die Zulassung von den Besuch einer Fernschule und Heimunterricht auch unter diesem Gesichtspunkt nur in ihrem Sinne sein.
Dabei ist es nur gerecht, bei der Zulassung von den Besuch einer Fernschule und Heimunterricht den Eltern die gleiche finanzielle Unterstützung pro unterrichtetem Kind zukommen zu lassen wie den Schulen in freier Trägerschaft. Das existierende Zwei-Säulen-Modell aus staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft würde zu einem Vier-Säulen-Modell aus staatlichen Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Fernschulen und Heimunterricht ausgebaut. Dadurch schließlich würde die in der Verfassung verankerte Vielfalt des Bildungswesens deutlich gestärkt und ein Beitrag zur Stabilität des deutschen Bildungssystems geleistet.
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