Bessere Opferentschädigung

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

146 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen? 1.Etablierung einer externen, unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung des Opferentschädigungsverfahrens in Schleswig-Holstein 2.Errichtung einer externen, unabhängigen Beschwerdestelle für Gewaltopfer, sowie Angehörige von Opfern von Mord- und Tötungsdelikten 3.Proaktive Aufklärung über die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Begründung: Opfer, die aufgrund einer Gewalttat gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, haben nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), der Richtlinie des europäischen Rates (2004/80/EG), sowie der EU-Kommission (2012/29/EU) ein Recht auf eine gerechte, angemessene Entschädigung Die Behandlung durch die Behörden hat anerkennend, respektvoll, einfühlsam, individuell, professionell und diskriminierungsfrei zu erfolgen Erfahrungsberichte von zahlreichen Betroffenen, sowie der in diesem Jahr veröffentlichte OEG-Report des Weissen Rings belegen, dass zahlreiche Missstände in der Umsetzung des OEG bestehen. Für das Jahr 2021 wurde ein 20-jähriger Rekordtiefstand von Anträgen verzeichnet. Das Fazit des Weissen Rings lautet: Opfer einer Gewalttat, sollten nicht auf die Hilfe des Staates hoffen, da dieses Gesetz, an seiner Umsetzung scheitert. Neben der niedrigen Zahl der gestellten Anträge, fällt die hohe Ablehnungsquote auf. Zudem wird dargestellt, wie die langwierigen, hochbürokratischen und unsensiblen Antragsverfahren dazu führen, dass Gewaltopfer schlussendlich resignieren, da die Verfahrensführung nicht mehr aushaltbar ist und Anträge aus Selbstschutz zurücknehmen. Eine solche Behandlung führt allerdings nicht selten zu Krisen, Suizidalität, zusätzlichen Symptomen, bis hin zum Suizid. Dies stellt eine strukturelle Gewalt seitens des Staates dar und muss evaluiert werden.

Die Fakten zu Schleswig-Holstein (2021), Quelle: OEG-Statistiken des Weißen Rings, PKS: 2021: 176.893 Straftaten, davon 5.118 Gewaltdelikte (= nur Hellfeld) Antragsstellungen: 548 (= 10,71% der erfassten Gewalttaten) 2,25% der Anträge im Vergleich zu den Gewalttaten (PKS) wurden anerkannt 1,29% der Gewaltopfer erhielten Heilbehandlungen, 0,96% Renten

Zur Beseitigung der Missstände werden folgende Maßnahmen gefordert:

1.Externe und unabhängige Monitoringstelle zur Evaluation der OEG-Verfahren Diese soll unabhängig von allen staatlichen Instanzen und Betroffenen agieren und zur Verbesserung der Daten- und Erkenntnislage umfassende Statistiken zum OEG erfassen (u.a. Anträge, Bescheide, Widerspruchs- und Klageverfahren, Grad der Schädigungsfolgen, Bearbeitungsdauer, ärztliche Gutachten, Qualifikationen der Gutachter) Die Monitoringstelle soll auch externe Überprüfung der Gutachten (z.B. durch ausgebildete Fachärzte/ Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Psychotraumatologie) sowie Einschätzung dieser durchführen. Sie erfasst und erforscht sekundäre Viktimisierungen anhand der Daten (Begründungen, Begutachtungen), sowie Suizidfälle (von Opfern, die einen Antrag auf OEG gestellt hatten). Bei der Arbeit der Monitoringstelle sollen Opfer sowie weitere Fachpersonengruppen stets einbezogen werden (Rechtsanwälte, Therapeuten, Institutionen, Experten, etc.).

Die Monitoringstelle soll regelmäßig dem Landtag berichten und in allen einschlägigen Gesprächskreisen, Arbeitsgruppen und ähnlichen Arbeitskreisen in den Ministerien beteiligt werden. Sie erhält auch die Möglichkeiten zur Schlichtung, Mediation und Einforderung von Stellungnahmen sowie in kritischen Fällen zur Einleitung von Amtshaftungsverfahren (in schweren Fällen), Sanktionsverfahren, Einreichung/ Unterstützung bei Dienstaufsichtsbeschwerden. Bei groben Verstößen auch Musterklagen, da dieser Rechtsweg Gewaltopfern aufgrund zu hoher Kosten verwehrt ist.

2.Unabhängige Beschwerdestelle für Gewaltopfer und Angehörige von Mord- sowie Tötungsdelikten Eine Beschwerdestelle sollte nicht nur die Opferentschädigungsverfahren fokussieren, sondern Missstände in allen Bereichen erfassen. Sie soll Missstände evaluieren und auf Lösung aktiv hinwirken.

3.Proaktive Aufklärung über die Leistungen nach dem OEG Anders als bisher muss eine proaktive und ausführliche Aufklärung hinsichtlich der zustehenden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erfolgen, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen, sowie die Betroffenen über alle Leistungen des OEG aufzuklären.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.10.2022
Petition endet: 18.11.2022
Region: Schleswig-Holstein
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

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