Region: Sachsen
Umwelt

Baumschutzgesetz verabschieden - Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag

3.809 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.809 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Sächsischer Landtag

Mit meiner Unterschrift fordere ich den Sächsischen Landtag und die Sächsische Staatsregierung auf, das „Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen“ mit der Landtagsdrucksache Nummer 6/2804 im Sächsischen Landtag anzunehmen. (http://bit.ly/2jde2Ap) Die Annahme dieses Gesetzesentwurfs wird Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzen, Bäume und Gehölze auf ihrem Gebiet entsprechend der lokalen Bedürfnisse wirksam durch kommunale Baumschutzsatzungen unter Schutz zu stellen. Dabei werden die seit der CDU/ FDP Gesetzesänderung im Jahr 2010 (Baum-Ab-Gesetz) geltenden Einschränkungen wieder aufgehoben. Diese verbieten aktuell einen Großteil der Gehölze, unter Schutz zu stellen und verkomplizieren zielführende Verwaltungsverfahren

Begründung

Bäume, Sträucher und Hecken sind Staubfilter, Wasserspeicher und Sauerstofferzeuger, dienen dem Erosions- und Hochwasserschutz und wirken temperaturausgleichend. Sie haben eine günstige lufthygienische und klimatische Wirkung. Sie sind Lebensstätte verschiedenster Tier- und Pflanzenarten, bieten Nahrung für Bienen- und Wildbienen und prägen unsere Ortsbilder und Landschaft ästhetisch. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010, dem so genannten Baum-ab-Gesetz, wurden Kommunen erheblich in ihrer Selbstverwaltungshoheit einschränkt. Die Möglichkeiten, mit einer Satzung die Gehölze auf ihrem Gemeindegebiet zu schützen, weitgehend abgeschafft. Seitdem steht eine Fällung bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im alleinigen Belieben des Eigentümers. Für die verbliebenen Genehmigungspflichten wurde eine beispiellos kurze Frist von drei Wochen eingeführt, nach deren Ablauf auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden können (Genehmigungsfiktion). Mangels Antragsverfahren haben die Kommunen keinen Überblick mehr über die genauen Gehölzverluste. Diese sind landesweit sowohl in den Städten, als auch auf dem Land überall zu beobachten. Es geht geschätzt um jährlich mehrere tausend Bäume, die ersatzlos gefällt werden. Der aktuell dem Landtag vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, in Anlehnung an die Regelung des früheren § 22 SächsNatSchG, Städte und Gemeinden wieder in die Lage zu versetzen, lokal wirksame Gehölzschutzsatzungen zu erlassen. Bei der Unterschutzstellung von Gehölzen dürfen dann nicht mehr von vornherein bestimme Arten ausgeschlossen werden. Zudem sollen Bäume nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang geschützt werden können. Kommunen muss es erlaubt sein, nach eigenem Ermessen auch Sträucher und Hecken schützen zu können, insbesondere die Baumarten, die für den Artenschutz relevant sind, was auch auf bienenfreundliche Baumarten zutrifft. Die Behörden sollen durch die Auflage von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen sicherstellen können, dass Grundstückseigentümer auch im Bereich des Naturschutzes ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber nachkommen.

Erstunterzeichner und -unterzeichnerinnen (alphabetisch geordnet): Professor Dr. Christophe Boesch, Naturschutzbüro Wild Chimpanzee Foundation, Jörg Bornack, Bürgerinitiative Grünes Delitzsch, Manfried Eisbein - Lebensraum Scharfenberg e.V., Felix Ekardt, BUND Sachsen, Ronny Goldberg, NABU Löbau, Manfred Hastedt, Umweltzentrum Chemnitz, Bernd Heinitz, NABU Sachsen, Alexander Hennig, Zittau, Ulrike Kahl, Procovita Raschau-Markersbach, Jürgen Kasek, GRÜNE Sachsen, Dr. Volkmar Kuschka, Naturschutzbeauftragter Landkreis Mittelsachsen, Jens Weber, Grüne Liga Osterzgebirge Harald Lehmann, Initiative für ein grünes Rochlitz, Leo Lippold, Schloss Scharfenberg, Christin Melcher, GRÜNE Sachsen, Karin Noack, BUND Torgau, Dr. Matthias Nuß, NABU AK Entomologie, Ronald Peuschel, Grüne Liga Westsachsen e.V., Roland Rammer Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad, Heiko Reinhold, Umweltbeauftragter der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Jörg Richter, Grüne Aktion Westerzgebirge, Julia Riedel, Naturschutzbüro Wild Chimpanzee Foundation, Andre Schreyer, Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad, Nico Singer, Ökolöwe Leipzig, Wolfgang Stoiber Naturschutz und Kunst – Leipziger Auwald e.V., Dirk Stoklossa. Initiative für ein grünes Rochlitz

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.02.2017
Petition endet: 05.08.2017
Region: Sachsen
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Bäume bzw. Großsträucher sind für die Lebensqualität in einer Stadt sehr wichtig. Für Grundstückseigentümer bedeuten sie aber oft vor allem Arbeit -und damit Kosten. Es müssten finanzielle Anreize geschaffen werden, die das verändern. Ich bin der Meinung, daß Bäume bzw. Großsträuche keine finanzielle Belastung darstellen dürfen und deshalb für Ihren Eigentümer die Grundsteuer entsprechend verringert werden sollte. Das ist gerechtfertigt, da alle Einwohner von Ihnen profitieren.

Die Petition ist ebenso wie die Gesetzesvorlage abzulehnen. Gehölze auf privaten Grundstücken, ob neu gepflanzt oder einfach geduldeter Wachstum, haben immer ein Datum, an welchem der Eigentümer die Beseitigung entscheidet. Gründe können sein: wirtschaftliche Verwertung, änderungswürdige Optik, Abwendung von Gefahren usw. In der Lebenszeit der Gehölze wurde genug für die öffentlichen Belange getan. Ein staatlicher Eingriff in das Recht am Eigentum darf nicht stattfinden!!

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