44 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Gleichbehandlung in allen Bereichen des Gesellschaftlichen Lebens z.b. in Wirtschaft, Sport, usw. Es wird uns immer noch schwer gemacht in unserer Gesellschaft, ob im Sport besonders der Fußball. Oder wenn ein schwules Paar in einem Hotel kein Doppelzimmer bekommt. Deswegen die Aufnahme in Artikel 3 Grundgesetz. Hier muss der Gleichheitsgrundsatz gelten.
Begründung
Es gibt weiterhin eine Ungleichbehandlung in dem Lebenspartnerschaftsgesetz (Homoehe) zur herkömmlichen Ehe. Es gibt 153 Gesetze und Verordnungen in denen wir nicht gleichgestellt sind. Zudem gibt es nicht in allen Bundesländern Schulunterricht über Homosexualität. Den es sind gerade jugengliche Homosexuelle die mehr von Selbstmord betroffen sind europaweit. Verbot von falschen Aussagen und Rassismus der Gender Gegner! Und endlich die Rehabilitierung Homosexueller in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Paragraph 175.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.02.2015
Petition endet:
07.08.2015
Region:
Berlin
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 23.02.2015 -
Petition in Zeichnung
am 11.02.2015Hallo
Sehr geehrte Damen und Herren.
Das mit der Unterstützer Unterschriften Liste ist zu wenig von 15000.
Aschaffenburg hat eine Einwohnerzahl von 70000 ich hatte eigentlich vor ein Unterschriften List von 500000.
Ich bitte um Abänderung ich kann es nicht machen, habe es schon versucht!!!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schmidt
Debatte
GleichBEHANDLUNG entsteht nicht durch Änderung eines Verfassungs-Artikels! GleichBERECHTIGUNG existiert de facto ohnehin schon, das hat das BVerfG mit mehreren Entscheidungen zugunsten Homosexueller sichergestellt, dazu braucht es keine Gesetzesänderung. Im übrigen ist Homosexualität auf den Lehrplänen aller Bundesländer vertreten, meistens in Verbindung mit dem Aufklärungsunterricht.