378 Υπογραφές
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Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Festbetragsregelung für Medikamente durch die G-BA auszusetzen.
Αιτιολόγηση
Durch die Festbetragsregelungen werden patentgeschützte Arzneimittel mit angeblich wirkungäquivalenten Generika, oder Wirkstoffen mit vermeintlich gleichwertiger Wirkung in eine Festbetragsguppe einsortiert. Hierdurch entstehen dem Patienten erhebliche Nachteile, sowohl in der Effizienz der Behandlung als auch in Hinsicht auf veränderte Nebenwirkungsprofile. Viele Menschen reagieren, vor allem im Bereich der psychopharmakotherapeutischen Mittel, sehr empfindlich auf Medikamentenwechsel.. Als Beispiel sei angeführt, daß das Medikament Trevilor mit dem Wirkstoff Venlafaxin in die selbe Festbetragsgruppe eingestuft wurde, wie die erhältlichen Generika und somit von den Krankenkassen nicht mehr gezahlt wird. Dies hatte zur Folge, daß bei vielen Patienten im Rahmen der Umstellung auf ein Generikum Unverträglichkeitsreaktionen aufgrund der abweichenden Rezeptur auftraten und einen Wechsel auf einen anderen Wirkstoff erforderlich machte, was wiederum den Wiederbeginn eines Leidenweges bedeuten kann. Andere patentgeschützte Wirkstoffe werden wiederum mit solchen als wirkungsgleich eingestuft, nur weil sie den selben therapeutischen Bereich abdecken. Dies führt zu erheblichen Nachteilen bei den Patienten, da bei vielen Mitteln die Wirkung sehr individuell ausfallen und keinesfalls von einheitlicher Wirksamkeit die Rede sein kann. Der Patient muß teilweise stark unterschiedliche Wirkungen und Nebenwirkungen in Kauf nehmen, was erstens die Compliance für den Arzt schwierig gestalten und zweitens für starke Einschränkungen im Leben des Patienten sorgen kann. Die Zuzahlungsdifferenz für Originalpräparate ist für den Großteil der Betroffenen nicht bezahlbar. Durch die Festbetragseinstufung wird dem Patienten die Möglichkeit genommen, ein für ihn wirksames Medikament zu bekommen und statt dessen mit Mitteln der zweiten Wahl behandelt werden muß, was den Therapieerfolg nachhaltig beeinträchtigt.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
26/02/2012
Η αναφορά τελειώνει:
10/04/2012
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 2-17-15-2120-034437Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Festbetragsregelungen für Medikamente
außer Kraft gesetzt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, durch die Festbetragsregelungen würden
patentgeschützte Arzneimittel mit angeblich wirkungsäquivalenten Generika oder
Wirkstoffen mit vermeintlich gleichwertiger Wirkung in eine Festbetragsgruppe
einsortiert. Hierdurch entstünden dem Patienten erhebliche Nachteile in der
Behandlungseffizienz sowie hinsichtlich veränderter Nebenwirkungsprofile. Die
Zuzahlungsdifferenz für Originalpräparate... παρακάτω
Συζήτηση
ich habe auch das problem mit trevilor.. und dem festkostenzuschuss...die begrenzung muss unbedingt aufgehoben werden zu einzelfallentscheidungen im härtefall einer anderen schweren erkrankung, wie z. b. in meinm falle psoriasis.. ich reagier hoch allergisch auf nachahmerprodukte mit blasenbildung an händen und füssen, abnorme milchbildung...spätfolgen sind zu erahnen und ich habe angst davor...denn die generika sind nicht identisch, nur die hilfsstoffe und die markwirtschaft des handels von der pharma wird auf kosten der gesundheit von patienten ausgetragen. depression kann tödlich verlaufen.
wer geht den heute noch als selbst zahler,wer hat das geld dafür,da wird doch auch schon gekürzt