2.344 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Ministerpräsident des Bundeslandes Brandenburg und die Parlamentarier des Landtags Brandenburg
Wir, die Unterzeichner, fordern - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie - umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.
Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!
Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!
Wir fordern - die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ zum nächstmöglichen Termin sowie - vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der - Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.
Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.
Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus.
Begründung
Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.
Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!
Die Brandenburger Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
Der Öffentlichkeit wird oft das Bild eines „demokratischen“ und „transparenten“ ö.r. Rundfunks suggeriert. Parlamentarier haben aber im Gegensatz dazu so gut wie keine Mitsprache oder Möglichkeit, bei der Gestaltung rundfunkstaatsvertraglicher Regelungen mitzuwirken. Sie können somit bei Vorlage der Verträge im Parlament nur noch mit „ja“ oder „nein“ abstimmen. Aktuelle Prüfberichte der Landesrechnungshöfe sind nur den Ausschüssen vorbehalten, während der Beitragszahler nur Vermutungen über die sachgemäße Verwendung seiner Beiträge anstellen kann.
Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat): „Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“
Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.
Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...] Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (BVerfGE 87, 181 - 7. Rundfunkentscheidung https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html bzw. aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)
Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Brandenburger Ministerpräsidenten sowie das Brandenburger Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.07.2014
Petition endet:
10.01.2015
Region:
Brandenburg
Kategorie:
Medien
Neuigkeiten
-
Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Liebe Mitpetenten,
da unsere Petition mit 2344 Unterzeichnern durch den Landtag in Brandenburg abgelehnt wurde, hatten einige engagierte Mitstreiter über Abgeordnetenwatch den Unterzeichner des Ablehnungsschreibens, Herrn Wichmann (CDU), um eine Stellungnahme gebeten:
www.abgeordnetenwatch.de/profile/henryk-wichmann
Wie hierbei herauskam, wurde Herr Wichmann aktiv durch den RBB gefördert und unterstützt:
presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2015/07/herr-wichmann-aus-der-dritten-reihe.html -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 16.07.2015Liebe Mitstreiter für ein demokratisches und soziales Rundfunksystem!
Wie zu erwarten, hat der Petitionsausschuss unsere Petition mit 2344 Unterzeichnern abgelehnt.
Nun heißt es weiter kämpfen: Für Presse- und Informationsfreiheit in Deutschland!
Das Ablehnungsschreiben findet sich unter:
presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2015/07/ablehnung-der-petition-mit-2344.html
Hier auch der Hinweis, dass man dem Unterzeichner des Ablehnungsschreibens, dem Landtagsabgeordneten Henryk Wichmann (CDU), durchaus über Abgeordnetenwatch eine Frage hierzu stellen kann:
www.abgeordnetenwatch.de/profile/henryk-wichmann
Viele Grüße
Benjamin Kaiser
Debatte
18 Euro im Monat sind eine Menge Geld, gerade für Studenten und Geringverdiener. Klar heißt es immer, man könne sich befreien lassen, aber so einfach ist das praktisch nicht und teilweise, wenn zum Beispiel die Bafög Zeit überschritten ist, unmöglich. Auch ist Fernsehen kein Grundbedürfnis wei Essen und Wohnen. Man kann sehr gut auf Radio und Fernsehen verzichten. Daher: öffentlich-rechtliches Zwangsfernsehen? Was ein Sch...!
Noch kein CONTRA Argument.