934 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, "1Euro Jobs" in öffentliche Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.
Begründung
Mit meinem Antrag möge der Bundestag die Verwaltung veranlassen 1 Euro Job Verhältnisse in öffentliche Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln und die ansässigen Wohlfahrtverbände, Vereine auffordern, dass sie auf die Arbeitsgelegenheiten des 1 Euro Jobs verzichten und stattdessen die Menschen regulär beschäftigen. Begründung; Hintergrund meines Antrages ist die Wirkungsstudie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung(IAB) der Bundesagentur für Arbeit. In dieser jüngsten Studie wurden den sog. Ein-Euro- Jobmaßnahmen durchgehend geringe bzw. keine Wirkung in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt bescheinigt. Gerade junge Erwachsene machen inzwischen gut 25 Prozent dieser Maßnahmeteilnehmer aus, obwohl sie als Gesamtgruppe aller Hartz IV-Bezieher nur 10 Prozent ausmachen. Bei Ihnen konnten überhaupt keine Wirkungserfolge festgestellt werden. Insgesamt kam die Studie zu dem Ergebnis, dass Maßnahmeteilnehmer nach Abschluss derartiger Ein-Euro- Jobs noch schlechtere Chancen zur Integration haben. Diese Studie bestätigt eigentlich Ergebnisse, die auch schon verschiedentlich in den vergangen Jahren publiziert wurden. Arbeitsgelegenheiten (MAE - 1 Euro Jobs) verstärken den Abbau von Beschäftigung am 1. und 2. Arbeitsmarkt. Sie höhlen arbeits- und tarifrechtlich gestaltete Beschäftigung aus. Sie vergrößern die Unterschiede bei der Klassifizierung von Beschäftigung (reguläre Beschäftigung, prekäre Arbeiten, ABM, ?1-?- Jobs?). Laut Bundesrechnungshof sind: Arbeitsgelegenheiten (1 Euro Jobs) das letzte Mittel zur Überwindung von Arbeitslosigkeit, sie dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen und den Wettbewerb nicht verzerren. Im Jahre 2005 traten rund 630 000 Personen in Arbeitsgelegenheiten ein. Der Bund wendete hierfür zusätzlich zu den Arbeitslosengeld II-Leistungen rund 1,1 Mrd. Euro auf. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten die Förderungsvoraussetzungen nicht vorlagen, weil die Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral waren. Bei weiteren knapp 50 % der geprüften Fälle hatten die Grundsicherungsstellen keine Kenntnis über Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten und möglicher Qualifizierungen. Die Förderungsfähigkeit war damit zweifelhaft. Die Grundsicherungsstellen überließen häufig wesentliche Teile des Fallmanagements, wie das Profiling und die Auswahl der konkreten Maßnahme, den beauftragten Maßnahmeträgern. Sie waren nicht ausreichend über Maßnahmeinhalte und Einsatzorte informiert. Die Grundsicherungsstellen gewährten Maßnahmeträgern überwiegend eine monatliche Kostenpauschale für die Beschäftigung in Höhe von durchschnittlich 255 Euro pro Arbeitsgelegenheit. Sie unterließen es aber, eine Kalkulation der Kosten anzufordern und die Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten zu prüfen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.03.2010
Petition endet:
20.05.2010
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
am 08.06.2017Hans Dietz
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.03.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, "1-Euro-Jobs" in
öffentliche Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass eine W irkungsstudie des
Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung den sog. 1-Euro-Maßnahmen nur
eine geringe W irkung in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt bescheinigt
habe. Diese Arbeitsgelegenheiten verstärkten den Abbau von Beschäftigung am 1.
und 2. Arbeitsmarkt und höhlten arbeits- und tarifrechtlich gestaltete... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.