Sammlung beendet
Die Frist zur Kostenübernahme von Heizkosten beim Jobcenter bzw. Sozialamt, die im vergangenen Jahr auf 3 Monate nach Fälligkeit der Zahlung verlängert worden war, wurde wieder auf die ursprüngliche Dauer von einem Monat verkürzt. Danach muss der Antrag auf Bürgergeld spätestens in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist.
Begründung
Viele Mieterinnen und Mieter haben dieses Jahr die Antragsfrist verpasst, da sie entweder die Möglichkeit der Kostenübernahme oder die Monatsfrist nicht kannten. Dadurch sind sie auf ihren exorbitanten Kosten sitzengeblieben.
Link zur Petition
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.