Anpassung von § 78 des Telekommunikationsgesetzes an heutige Gegebenheiten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

31 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

31 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 78 des Telekommunikationsgesetzes an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Begründung

Beispiel § 78 Absatz 2 Nr. 3:Mindestens 1 x jährlich muss in gedruckter Form das Telefonbuch angeboten werden. Die Folge für Köln im Juli 2019: Rd. 250.000 (!) Telefonbücher und "Gelbe Seiten", in Folie eingeschweißt, an die Kölner Haushalte verteilt. Ich gehe davon aus, dass der größte Teil dieser Exemplare in der Papiertonne landete.Beispiel § 78 Absatz 2 Nr. 5:Flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Fernsprechern!! Schon lange habe ich keine Telefonzelle mehr gesehen.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.01.2020
Petition endet: 28.02.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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