0 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
Die derzeitige Impressumspflicht, die im Presserecht der einzelnen Bundesländer hinterlegt ist, schreibt vor, dass im Impressum eines jeden Druckwerks, sei es nun papierhaft oder auch digital, nicht nur Adressangaben der Druckerei zu hinterlegen sind, sondern auch diejenigen des Erstellers des Druckwerks. Dies soll bei der Kontaktaufnahme zum Autoren helfen, falls sich rechtliche Strittigkeiten ergeben sollten. Doch dabei sollte es meiner Ansicht nach zukünftig vollkommen ausreichend sein, wenn die gültige E-Mail-Adresse und maximal noch eine Mobilfunknummer angegeben werden, aber nicht gleich die private Anschrift. Dies widerspricht dem Persönlichkeitsrecht (und ist zudem in der heutigen Zeit vollkommen unnötig), so wie es im Grundgesetz verankert ist.
Begründung
Mein Künstlername ist B. Skorpion. Unter diesem Namen versuche ich mich aktuell als Autor. Habe allerdings gerade erst angefangen. Ich bin selbstständiger Künstler und arbeite nicht für einen Verlag. Das heißt, ich muss definitiv meine private Anschrift in jedem Impressum, egal ob im Druckwerk (Buch und E-Book) und auf meiner Autorenwebsite, hinterlegen. Und ich weiß, dass ich nicht der einzige bin, den dieses Thema persönlich betrifft, weil er für die Ausübung seines Jobs bzw. das Anbieten seiner Dienste ein Impressum hinterlegen muss. Und dass ich vor allen Dingen, gerade heutzutage, nicht der einzige bin, dem das Thema "Schutz der Privatsphäre" am Herzen liegt. Leider handelt es sich hierbei um eine Angelegenheit auf Länderebene (jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen zur Impressumspflicht), weshalb diese Petition lediglich den Stein ins Rollen bringen könnte. Doch bitte helft dabei. Denkt an das, was wir verändern könnten.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.12.2018
Petition endet:
22.12.2019
Region:
Hessen
Kategorie:
Datenschutz
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.