Angemessene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bzgl. des Berufsbildes Notfallsanitäter

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Unterstützende 18 in Deutschland

Sammlung beendet

18 Unterstützende 18 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine angemessene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gefordert, um Notfallsanitätern die Möglichkeit zu geben, Betäubungsmittel zur Verbesserung des Gesundheitszustands zu verabreichen.

Begründung

Mit Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter wurden ärztliche Maßnahmen auf das nichtärztliche Personal des Rettungsdienstes delegiert.Dieses gestaltet sich in vielen Bereichen aktuell sehr erfolgreich.Bei der Schmerzbekämpfung allerdings wurde bisher wenig erreicht, da die Stoffgruppe der Opiate und Opioide (hierbei insbesondere Schmerzmedikamente wie Morphin und Fentanyl) bedauerlicherweise dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und dementsprechend eine Verabreichung dieser Medikamente nur durch Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte möglich ist.Die ärztlichen Ressourcen sind allerdings nicht stetig verfügbar, so dass eine suffiziente Versorgung von Schmerzpatienten nicht immer möglich ist. Beispiele von Schmerzen sind: Vernichtungsschmerz beim Herzinfarkt, stärkste Schmerzen bei schweren Traumata, ggf. Kolikschmerzen, wenn andere Medikamente nicht wirken.Schmerzen können den gesundheitlichen Zustand eines Patienten deutlich verschlechtern (z.B. Schockgeschehen), außerdem ist es in der heutigen medizinischen Versorgung nicht mehr üblich, Menschen sehr starke Schmerzen ertragen zu lassen.Bereits jetzt ist gesetzlich sichergestellt, dass Menschen zur weiteren Untersuchung/ Behandlung an einen Arzt weitergeleitet werden, wenn ärztliche Maßnahmen ergriffen wurden.Des weiteren sind diese Medikamente sehr gut antagonisierbar, wenn ein Fehler in der Anwendung entstanden ist.Darum bitte ich Sie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine Medikamentengabe auch von Betäubungsmitteln im Interesse eines Patienten möglich ist.Abschließend schildere ich Ihnen exemplarisch ein Erlebnis aus meiner beruflichen Tätigkeit, um zu verdeutlichen, warum ich einen Handlungsbedarf verspüre:Wir wurden in der Nacht als Rettungswagen zu einem metallverarbeitenden Betrieb gerufen, indem sich ein Mitarbeiter verbrannt habe. Der nächste Notarzt war aktuell nicht mit alarmiert und ca. 15 km weit entfernt.Vor Ort wurde ersichtlich, dass dem Patienten flüssiges Eisen (Ca. 1300 Grad C) in den Schuh gelaufen war. Die Schmerzen waren anfangs tolerabel, so dass wir mit unseren nicht opioiden Schmerzmedikationen begannen, allerdings verbesserte sich der Zustand nicht. Stattdessen entwickelte der Patient eine Schocksymptomatik.Da unsere Medikationsmöglichkeiten nicht ausreichten, wurde nun der Notarzt nachgefordert und wir fuhren diesem entgegen. Trotz der zügigen Versorgung ein unbefriedigendes und nicht notwendiges Erlebnis.Bitte machen Sie den Weg für eine adäquate Versorgung frei!

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