Region: Köln
Kultur

Anerkennung, Dokumentation & Archivierung selbstautorisierter Kunst als kulturelles Erbe in Köln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Susanne Laugwitz-Aulbach, Dezernat VII - Kunst und Kultur, Richartzstraße 2-4, 50667 Köln

43 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

43 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Frau Susanne Laugwitz-Aulbach, Dezernat VII - Kunst und Kultur, Richartzstraße 2-4, 50667 Köln

Sehr geehrte Frau Laugwitz-Aulbach,

bitte setzen Sie sich jetzt dafür ein, dass Graffiti als auch Street Art gleichberechtigt neben anderer Kunst im öffentlichen Raum im Projekt kulturelles-erbe-koeln.de aufgenommen werden. Das Rheinische Bildarchiv rühmt sich mit 5,4 Mio. Bildern eines der größten Deutschlands zu sein. Leider weist es lediglich eine Aufnahme auf, die nicht als Auftragskunst deklariert zu sein scheint. Beauftragte Kunstwerke sind selten so frei, wie Kunst laut Artikel 5 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes sein sollte. Selbstautorisierte Bildwerke im öffentlichen Raum stellen für viele Bürger eine Möglichkeit direkter, aktiver, gesellschaftspolitischer Teilhabe in ihrem alltäglichen Umfeld dar. Diese stärksten frei-künstlerischen Zeugnisse menschlicher Schaffens- und Schöpfungskraft sind ephemere Identitätsstifter in Raum und Zeit. Sie sollten als Kulturerbe bewahrt werden, da sie von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher als auch wissenschaftlicher Bedeutung sind. Je schneller diese Petition Erfolg hat, desto mehr können nachfolgende Generationen von ihr profitieren.

Vielen Dank.

ENGLISH Dear Ms Laugwitz-Aulbach, please get involved now to the equal acceptance and integration of Graffiti and Street Art besides other art in the public space in the project kulturelles-erbe-koeln.de. The Rheinische Bildarchiv boasts to be one of the largest in Germany with its 5.4 million pictures. Unfortunately, it only contains one single document which does not seem to be declared as a commissioned artwork. Commissioned works of art are rarely as free as art should be according to Article 5 (3) of the German Constitution. Self-authorized images in the public space represent a possibility for many citizens of direct, active, socio-political participation in their everyday environment. These strongest free-artistic testimonies of human creativity and creativity are ephemeral identifiers in space and time. They should be preserved as cultural heritage, since they are of historical, social, artistic, economic and scientific importance. The faster this petition is successful the more successive generations can benefit from it.

Thanks a lot.

FRANCAIS Chère Mme Laugwitz-Aulbach, Veuillez participez maintenant à l'acceptation et à l'intégration égales de graffiti et du street art aux côtés d'autres formes artistiques dans l'espace public au sein du projet kulturelles-erbe-koeln.de. Le Rheinische Bildarchiv (archives photographiques rhénanes) se vante d'être l'un des plus grands d'Allemagne avec ses 5,4 millions de photos. Malheureusement, il ne contient qu'un seul document qui ne semble pas être déclaré comme une œuvre d'art commandée. Les œuvres d'art commandées sont rarement aussi libres que l'art devrait être, conformément à l'article 5 (3) de la Constitution allemande. Les images auto-autorisées dans l'espace public représentent une possibilité pour de nombreux citoyens d'une participation directe, active et sociopolitique dans leur environnement quotidien. Ces témoignages artistiques plus forts et libres de la créativité humaine et de la créativité en général sont des identificateurs éphémères dans l'espace et le temps. Ils doivent être conservés en tant qu'héritage culturel, car ils ont une importance historique, sociale, artistique, économique et scientifique. Plus cette pétition est rapide, plus les générations successives peuvent en bénéficier.

Merci beaucoup.

Begründung

Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" wurde 1972 in Paris ratifiziert. Bisher haben 190 Staaten die Konvention unterzeichnet. http://www.unesco.de/welterbe-konvention.html

https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/kulturerbe/

http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bibliothek/Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten.pdf

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 5: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/rheinisches-bildarchiv

https://www.kulturelles-erbe-koeln.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.09.2017
Petition endet: 31.08.2018
Region: Köln
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Graffitis mögen auf der einen Seite Kunst sein, wenn sie jedoch ohne vorher zu fragen auf Hauswänden, Mauern oder wo auch immer aufgesprüht werden sind sie auch zugleich eine Sachbeschädigung fremden Eigentums. Manche der Graffitis bestehen nur aus einem Namenszug oder Logo und werden zigfach über den Ort verteilt, wer sowas macht und in keinem einzigen Fall vorab um Genehmigung fragt ist mit Sicherheit kein Künstler, er beschmiert mit seinem Gekritzel einfach nur fremdes Eigentum und andere müssen fürs Saubermachen bezahlen.

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