5.087 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die Privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden.Die Gemeinderäte und speziell die Bürger von Deutschland erhalten dadurch wieder das Mandat über "ihre Heimat" selbst bestimmen zu können.Es wird durch die Gesetzesänderung keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben
Begründung
„Windenergieanlagen (WEA) sind gem. § 35 BauGB privilegierte Anlagen und dürfen heute deshalb grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden. Es sollte aber der Grundsatz wieder beachtet und wieder hergestellt werden: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3).Es sollten keine Rechtsvorteile für "Privilegierten Personen" mehr geben.Die Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahren gemäß § 35 BauGB begünstigt heute einseitig die Großgrund- und Waldbesitzer zu Lasten der betroffenen Bürger.Die Verbandsgemeinderäte werden durch das Gesetz gezwungen, Konzentrationsplanungen vorzunehmen, obwohl sie vielleicht überhaupt keine Windkraftanlagen in ihrer Region (z. B. wegen Naherholungsgebiet, Landschaftsschutzgebiet usw.) haben wollen.Durch das Privilegierte Verfahren nach § 35 BauGB ist ein Gesetz geschaffen worden, dass das Recht eines Einzelnen höher einstuft als das Kollektivrecht ganzer Gemeinden und vieler Bürger einer Region.Deshalb fordern wir schnellstmöglich den § 35 BauGB entsprechend zu ändern, dessen Auslegung in Bezug zu Windkraftanlagen wie aktuell folgt begründet wird:"Um die Standortwahl zu steuern, bedarf es deshalb des sog. Planvorbehaltes. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde zur wirksamen Steuerung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen Flächennutzungsplan, in dem eine oder mehrere Konzentrationszonen für WEA ausgewiesen sind, aufstellen muss. Außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA ausgeschlossen. Aufgrund der Privilegierung der WEA muss unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 35 BauGB der Windenergie jedoch immer substanziell Raum zur Verfügung gestellt werden. Eine Verhinderungsplanung, die WEA generell ausschließt, ist unzulässig und führt zu einem fehlerhaften Flächennutzungsplan, der keine Rechtsbeständigkeit hat. Daraus folgt, dass eine Verbandsgemeinde, sollten nicht objektive Gründe Standorte für WEA im gesamten Gemeindegebiet tatsächlich ausschließen, Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan ausweisen muss. Geschieht dies nicht, ist gem. § 35 BauGB die Errichtung von WEA im gesamten Gemeindegebiet, vorbehaltlich entgegenstehender Fachgesetze im jeweiligen Einzelfall, grundsätzlich möglich.“Diese Rechtsverschiebung zu Gunsten "Privilegierter Personen", wurde unter Helmut Kohl im Kabinett mit der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Frau Angela Merkel eingeführt.Daher sollten dies im Rahmen einer "Großen Koalition der Vernunft für die Zukunft unseres Landes" durch die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.Beide sind ja Bundesminister/in für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit a.D. und sollten daher wissen, was der Schutz unserer Umwelt, der Natur, aber auch der Menschen wert ist.Unser Land und unsere junge Generation wird es Ihnen danken
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.02.2014
Petition endet:
03.04.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-18-18-754-005422
Alternative Energiequellen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Die Petition möchte die Abschaffung des priviligierten Baus von Windenergieanlagen
im Außenbereich erreichen und begehrt eine entsprechende Änderung im
Baugesetzbuch.
Die Eingabe führt aus, dass seit Inkrafttreten des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im
Jahr 1997 sehr strenge Bedingungen an den Bau im Außenbereich gestellt worden
seien. Vor allem dürften öffentliche Belange nicht durch den geplanten Bau
beeinträchtigt werden. ... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.