4.173 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Burkhard Jung
Kurzfassung: Anfang August 2017 lehnte die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig den Antrag auf Niederlassungserlaubnis von Zhebo ab, bis Februar 2018 soll er aus Deutschland ausreisen. Zhebo hat an der Hochschule für Musik Karlsruhe Komposition studiert und sich seit seiner Niederlassung in der Musikstadt Leipzig im Jahr 2011 sehr erfolgreich als Musiklehrer etabliert. Mit der Petition soll seine Abschiebung verhindert werden, indem die Einzelfallentscheidung Aufmerksamkeit erlangt und eine Härtefallprüfung des Antrags zu einer positiven Änderung in der abschließenden Entscheidung führt.
Am 31. August 2017 veröffentlichte die Leipziger Volkszeitung einen Artikel über Zhebos Geschichte: http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Nach-sechs-Jahren-in-Leipzig-Komponist-und-Musiklehrer-Zhebo-soll-ausreisen
Zhebos Werdegang: Zhebo ist Komponist und Klavier- und Gitarrenlehrer aus der Inneren Mongolei (VR China). Nach seinen Kompositionsstudien in Karlsruhe und Wien zog er aufgrund der musikalischen und kulturellen Angebote, sowie ihrer Bedeutung in der Musikgeschichte in die Musikstadt Leipzig, wo auch Bach, Mendelssohn und Schumann ihre blühende Zeit verbrachten. Wie schon damals die Stadt Leipzig den Komponisten Bach verärgerte, lässt sie auch heute einem Komponisten keine Ruhe: Die Ausländerbehörde Leipzig schikaniert Zhebo und verweigert ihm die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sie hat nur äußerlich eine Fiktionsbescheinigung bis Februar 2018 erteilt, obwohl ihm schon persönlich mitgeteilt wurde, dass sein Antrag abgelehnt wird. Wir bitten dringend um Ihre Hilfe, um dagegen in aller Form zu protestieren!
„Ich bin, seitdem ich ein kleines Kind war, von der Musik von J.S. Bach fasziniert. Ich möchte den Zauber der bach’schen Musik entschlüsseln, um den Klang aus meinem Herzen in echte Musik verwandeln zu können...“. So erklärte Zhebo, warum er 2004 sein Kompositionsstudium in seiner Heimatstadt Hohhot abbrach und 2006 nach Deutschland kam. Von 2008 bis 2013 studierte er Komposition beim renommierten deutschen Komponisten Prof. Dr. h.c. Wolfgang Rihm in der Hochschule für Musik Karlsruhe. Dort erhielt er im Jahr 2009 den akademischen Grad “Diplom-Musiker” sowie im Jahr 2013 den akademischen Grad “Konzertsolist” jeweils mit bester Abschlussnote und Auszeichnung. Von 2010 bis 2011 absolvierte er für ein Jahr ein Erasmus-Studium bei Prof. Detlev Müller-Siemens in Wien.
Seit 2011 arbeitet er als Klavier-, Gitarren-, Komposition- und Musiktheorielehrer, sowohl der bei der “Mobilen Musikschule Leipzig”, als auch privat. In den letzten 6 Jahren unterrichtete er über 100 Schüler und half zahlreichen Studienkandidaten ihre Aufnahmeprüfung erfolgreich zu bestehen.
Wöchentlich wendet er 30 Stunden für den Musikunterricht auf, zuhause komponiert er und verfasst ein Deutsch-Chinesisch-Musikwörterbuch.
Begründung der Ausländerbehörde: Am 8. August 2017 lehnte eine Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde Leipzig seinen Antrag für eine Niederlassungserlaubnis ab. Der Grund dafür lautet „Ihre Einkünfte von 2016 waren zu gering als komplette Sicherung Ihres Lebensunterhaltes“, obwohl diese Aussage nachweislich falsch ist.
Zhebo darf nun noch bis zum 7. Februar 2018 in Deutschland bleiben. Selbst die eingeschaltete Anwältin vertröstete den Komponisten Zhebo lediglich mit Verweis auf die überforderten Ämter aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation!
Begründung
Zhebo hat sich in Deutschland ein Leben aufgebaut, sich in viel Eigeninitiative für seine Mitmenschen engagiert, ihre Kreativität individuell am Instrument und in Auseinandersetzung mit Musik gefördert, sein Leben und Arbeiten deutschem Kulturgut gewidmet, all dies würde mit seiner Ausweisung unwiederbringlich zerstört.
Mit der Bitte um tatkräftige Unterstützung durch Ihre Unterschrift und Verbreitung der Petition hoffen wir, dass mit einer abschließenden Entscheidung das Urteil in der Härtefallprüfung dennoch zum Positiven gewandelt werden kann, auf jede Hilfe ist er dabei angewiesen und von Herzen dankbar!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.09.2017
Petition endet:
03.12.2017
Region:
Leipzig
Kategorie:
Kultur
Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 04.12.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Zwei Artikel befassten sich diese Woche mit dem Fall der drohenden Abschiebung des Komponisten Zhebo, sowie auch mit dieser Petition.
1.) Am 8. September 2017 veröffentlichte die Leipziger Volkszeitung den Artikel "Komponist Zhebo sammelt in Leipzig Unterschriften gegen drohende Abschiebung“.
www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Komponist-Zhebo-sammelt-in-Leipzig-Unterschriften-gegen-drohende-Abschiebung
2.) Am 9. September 2017 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Artikel "Bildung für EU-Ausländer: Keineswegs brotlos", der sich ebenso mit Zhebos Fall befasst: „Eine Glosse über einen absurden Fall.“
www.faz.net/aktuell/feuilleton/glosse-nicht-eu-auslaender-an-deutschen-universitaeten-keineswegs-brotlos-15189735.html -
Änderungen an der Petition
am 06.09.2017
Debatte
Als Musiklehrer weiß ich, daß jemand, der dreißig Schüler unterrichtet, und sich darüberhinaus noch intensiv künstlerisch und publizistisch engagiert, was bei Herrn Zhebo der Fall ist, Vollzeit arbeitet und mit höchster Wahrscheinlichkeit ausgelastet ist. Berücksichtigt man seine vielfach dokumentierte exzellente Qualifikation, ist es für mich nicht vorstellbar, daß Herr Zhebo seinen Lebensunterhalt nicht mit seinen Einkünften bestreiten kann, vor allem diesen Sachverhalt muß die Härtefallprufung klären.
Es gibt sicher viele schwere Entscheidungen die man dort treffen muss. Grundsätzlich gilt allerdings dass man Flüchtlingen Asyl gewähren sollte bis sie sie wieder in ihre Heimat zurück können. Eine Aufnahme von Flüchtlingen und vor allem neuer Flüchtlinge ist eben aber nur möglich wenn Diejenigen für die kein Fluchtgrund mehr besteht auch wieder zurück gehen. Es kann nicht sein dass Einwanderung bzw. die Flüchtlingsaufnahme bei uns erschwert wird weil sich Menschen die vorab mit dem Hinweis auf temporäre Aufnahme auf einmal doch weigern in ihr Land zurück zu kehren.