Soziales

Abschaffung des staatlichen Kirchensteuer-Einzugs

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestages

3.293 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.293 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Bundestages

Aktuelle Praxis ist, dass die Finanzämter im Auftrag der Kirchen deren Mitgliedsbeiträge als Kirchensteuern einziehen. Dazu muss jeder Bürger auf seiner Steuererklärung angeben, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört, die befugt ist, Steuern zu erheben.
Diese Praxis ist zu beenden. Der Bundestag möge die dafür erforderlichen Gesetze und Regelungen erlassen. Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen die Verwaltung ihrer Mitglieder und den Einzug der Beiträge in die eigene Hand nehmen, denn sie sind private Organisationen. Die Zuständigkeit für die Mitgliedschaft in und den Austritt aus einer Kirche muss bei den Kirchen selbst liegen und nicht bei den Amtsgerichten oder Standesämtern. Kirchensteuerämter, die bei den Finanzämtern angesiedelt sind und damit den Eindruck erwecken, staatliche Stellen zu sein, sind abzuschaffen.

Begründung

Durch ihren Status als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ sind die Kirchen befugt, ihre Mitgliedsbeiträge unter der Bezeichnung „Steuern“ zu erheben. Tatsächlich sind die Kirchensteuern nichts Anderes als Mitgliedsbeiträge nichtstaatlicher Organisationen. Gleichwohl betätigt sich der Staat als Inkassounternehmen für die Kirchen und setzt die Kirchensteuern als Zwangsabgaben durch.
Mitglied sind nach Auffassung der Kirchen nicht nur bekennende Gläubige, sondern alle, die irgendwann einmal irgendwo getauft wurden (und sei es in Frankreich oder Italien), auch wenn sie das Glaubensbekenntnis nicht teilen und niemals einen Beitritt erklärt haben. Ein Austritt aus der Kirche ist hingegen mit Aufwand und Kosten verbunden. Staatliche Stellen unterstützen diese Auffassung, indem sie die Kirchenaustritte und damit die Befreiung von der Beitragspflicht nur dann anerkennen, wenn sie beim Amtsgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Wer eine solche Bestätigung nicht nachweisen kann, muss ggf. Nachzahlungen für mehrere Jahre leisten. Dies wird mit der Härte des Gesetzes durchgesetzt.
Es widerspricht ganz offensichtlich der Trennung von Staat und Kirchen, dass staatliche Stellen sich um die Mitgliederverwaltung der Kirchen kümmern.
Mehr noch: Der Staat verpflichtet auch Arbeitgeber und Banken, unentgeltliche Inkassoleistungen für die Kirchen zu erbringen, indem sie die Kirchensteuer berechnen und an die Empfänger abführen müssen. Dazu muss jeder abhängig Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Religionszugehörigkeit mitteilen. Dies ist aber verfassungswidrig. Der in unserem Grundgesetz mitgeltende Art.136 (3) der Weimarer Verfassung sagt über die Religionsfreiheit unter anderem: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, …, als davon Rechte und Pflichten abhängen ...“. Auch gerichtliche Klagen gegen die Mitteilungspflicht sind wirkungslos. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1978 ist es in Ordnung, das Grundrecht, seine Konfession nicht zu offenbaren, aus „Zweckmäßigkeitsgründen“ einzuschränken. Es ist fragwürdig, ob sich diese einseitig religionsfreundliche und datenschutzfeindliche Sicht heute noch aufrechterhalten lässt.
Fazit
Der staatliche Einzug der Kirchensteuer muss abgeschafft werden,
•   weil er den Staat zum Dienstleister der Kirchen macht,
•   weil alle Bürger die staatlichen Stellen mitfinanzieren, die mit der Verwaltung der Kirchenmitglieder befasst sind
•   weil er den Eindruck erweckt, eine staatsbürgerliche Pflicht zu sein,
•   weil er den Bürgern verfassungswidrig abverlangt, die Religionszugehörigkeit zu offenbaren,
•   weil er Unternehmen und Banken zum kostenlosen Beitragseinzug für die Kirchen verpflichtet und
•   weil nicht einmal die Mitgliedschaft ordentlich geregelt ist.
Die Kirchen sollen ihre Mitgliederverwaltung und den Beitragseinzug in die eigene Hand nehmen. Staatliche Stellen sollen weder die Kirchensteuern einziehen noch die Kirchenaustritte verwalten.
siehe auch https://ibka.org/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Silvia Kortmann aus Berlin
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.02.2021
Petition endet: 19.02.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    der Petitionsausschuss des Bundestages hat geantwortet und sich für nicht zuständig erklärt. Man bestätigt, dass „es sich bei der Kirchensteuer weder um eine staatliche Steuer noch um staatliche Leistungen an die Kirchen“ handelt und verweist auf Art. 140 GG als oberste Rechtsquelle. Demgemäß haben alle Religionsgesellschaften, die KdöR sind, das Recht, „auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben“. Demnach seien die Bundesländer für den Einzug der Beiträge der Kirchenmitglieder zuständig. Doch ohne die Aufforderung durch das Grundgesetz würden die Länder sicher keine eigenen Kirchensteuergesetze erlassen und auch nicht die Kirchenbeiträge... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    die Petition liegt jetzt beim Petitionsausschuss des Bundestages. Das Bestätigungsschreiben beschreibt ein umfängliches Prüfungsverfahren, das die Petition durchlaufen muss, ehe sie mit einer Empfehlung abgeschlossen werden kann. Das kann mehrere Wochen dauern. Ich halte Sie / euch auf dem Laufenden.

    Silvia Kortmann
    IBKA e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg

Die Verwobenheit von Kirche und Staat geht noch viel weiter. Kirchen haben ihr eigenes Arbeitsrecht und sie bekommen einen guten Teil an staatlicher Finanzierung. So werden beispielsweise Bischöfe durch alle Steuerzahler und nicht nur die Zahler der Kirchensteuer finanziert. Mit der Streichung des Inkassos für die Kirchen wäre ein erster Schritt der Trennung gemacht, der in Zukunft weiter ausbaufähig ist.

Die Kirchen bezahlen den Staat für die Leistung des Einzugs im Schnitt mit 3% des Gesamtaufkommens. Klar können die sich auch selber drum kümmern und wären vermutlich effizienter. Es handelt sich ganz schlicht um eine klare Win-Win Siutation und hat rein gar nichts mit mangelnder Trennung von Kirche und Staat zu tun. Der Staat bietet eine Dienstleistung (wozu er nicht verpflichtet ist), die Kirchen bezahlen dafür (nicht ganz wenig). Die Kirchen kommen auch ohne diese Dienstleistung klar - aber ob der Staat auf die 3% verzichten sollte (zumal die Leistung quasi keinen Mehraufwand erzeugt)?

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