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Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags
Ich unterstütze die Forderung der Studierendenschaften der Ruhr-Universität Bochum und der genannten Hochschulen und fordere die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die in § 11 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 Lehramtszugangsverordnung (LZV) verfügte Pflicht zum Erwerb des Latinums für Lehramtsstudierende im Studiengang Master of Education (Gym/Ge) in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und zugleich wie folgt anzupassen:
(2) Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen in bestimmten Fächern auf weiter gehenden Sprachkenntnissen entsprechend der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe:
- in den Fächern Englisch, Französisch, Geschichte, Italienisch, Spanisch, Philosophie/Praktische Philosophie auf Kenntnissen in Latein oder anderen modernen Fremdsprachen,
- in den Fächern Latein und Griechisch auf Kenntnissen in Latein und Griechisch (Latinum und Graecum).
- Für das Fach Evangelische Religionslehre sind Kenntnissen in Griechisch, Hebräisch oder in Latein erwünscht. Im Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch erwünscht.
(3) Die Anpassung dieser Verordnung findet rückwirkend für alle Studierenden im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Anwendung, die sich vor Änderung dieses Gesetzes bereits im Studium in den betreffenden Fächern des Studiengangs befanden.
Begründung
Rechtsgrundlage für die Latinumspflicht für Lehramtsstudierende im Studiengang Master of Education (Gym/Ge) ist derzeit maßgeblich die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität vom 18. Juni 2009 (Lehramtszugangsverordnung - LZV). Die hier verankerten Fremdsprachenkenntnisse wurden, nach Aussage des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2013, inhaltsgleich aus dem Erlass über die Sprachliche Voraussetzungen für Lehramtsstudiengänge gemäß § 44 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) vom 27. März 2003 des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen, welcher den Hochschulen in NRW am 24. Oktober 2003 überstellt wurde. Maßgebend für dieses 2003 festgelegte Erfordernis war u.a. die fachliche Erwägung des Erlass- und Verordnungsgebers, dass Sprachen, Philosophie und Geschichtswissenschaften nachhaltig vom Latein beeinflusst worden sind und künftige Lehrkräfte daher zur sach- und sprachkundigen Auseinandersetzung mit den lateinischen Einflüssen auf ihr Fachgebiet in der Lage sein müssen, um für das Anforderungsniveau der gymnasialen Oberstufe in den genannten Fächern ausreichend qualifiziert zu sein.
Am 16. Oktober 2008 wurden auf der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss vom 16.10.2008 i.d.F. vom 08.12.2008) festgelegt. Diese Anforderungen wurden vor Beschlussfassung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler erarbeitet und beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnissen. Ferner gilt in Bezug auf die Religionslehren explizit:
• „Das Profil wurde auf der Grundlage der Empfehlungen der Gemischten Kommission zur Reform des Theologiestudiums „Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz. Professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung“ (EKD 2008) mit dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) abgestimmt.“
• „Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat das Profil zustimmend zur Kenntnis genommen und das Einverständnis der Deutschen Bischofskonferenz erklärt, dass es von der Kultusministerkonferenz als „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen“ für die Religionslehrerausbildung im Fach Katholische Theologie/Religion beschlossen wird.“iii
Im o.a. Beschluss legte die KMK fest, dass für „Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“, das Latinum und Graecum nur noch in den Lehrfächern der Alten Sprachen als verpflichtende Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden.
Die gesetzgebende Landesregierung in NRW hat somit die Auflagen des KMK-Beschlusses bei der Verabschiedung des LZV am 18. Juni 2009 missachtet; denn Fakt bleibt, dass die fachliche Meinung der Landesregierung von 2003 schon 2008 nicht mehr den tatsächlichen bildungswissenschaftlichen Fakten entsprach.
Bei Fragen zur Resolution wendet euch bitte an: hopo@asta-bochum.de. Wenn ihr weiterhin informiert werden möchtet könnt ihr euch hier für unseren Newsletter anmelden: https://www.asta-bochum.de/newsletter/latinumspflicht
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Petition gestartet:
19.09.2013
Petition endet:
18.03.2014
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Bildung
Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
am 03.12.2013 -
Änderungen an der Petition
am 19.09.2013 -
Änderungen an der Petition
am 19.09.2013
Debatte
Wenn mein Deutschlehrer Latein gelernt hat, ich aber trotzdem Latein lernen muss, um die deutsche Grammatik zu verstehen, hat das Latein bei meinem Deutschlehrer nichts genutzt. Wenn das Unterrichtsfach nicht Latein erfodert (Latein, Geschichte, Religion, etc) sollte man seine Zeit für Pädagögik und Psychologie nutzen. Neben umfangreichem Fachwissen braucht eine Lehkraft vor allem auch pädagogische Kompetenzen.
Vorab: Ja, auch ich habe das Latinum im Rahmen meines Staatsexamens gemacht. Ich hatte in der Schule kein Latein. Auch ich habe dabei nicht nur viele Nerven, sondern auch ein Semester 'verloren'. Allerdings halte ich die Prüfung nicht für überflüssig. Das habe ich vorher so gesehen, das sehe ich nachher noch viel mehr so. Sie hat mir vertieftes Wissen innerhalb der Grammatik vermittelt, die ich im Unterrichtsfach Deutsch gut brauchen kann. Das lohnt! (Das "alte" Studiensystem war übrigens auch nicht gerade ein Spaziergang...)