1.998 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg
Wir Privatwaldbesitzer fordern:
Wie bisher eine fallweise geförderte Betreuung für Kleinprivatwald jeglicher Größenordnung, zumindest aber bis zu einer Betriebsgröße von 100 ha, ohne Bürokratieaufwand.
In jedem Fall muss als Bemessungsgrundlage für die Förderung der Betreuung anstatt eines bürokratischen Stundensatzes praxisgerecht ein Festmetersatz sowie die Abwicklung über eine Forstbetriebsgemeinschaft möglich sein.
Mitarbeiter des Kreisforstamtes und kommunale Förster müssen die Geschäftsführung einer Forstbetriebsgemeinschaft übernehmen können.
Jegliche Verschärfung der Grundpflichten im Landeswaldgesetz, auch im Zusammenhang mit Förderbedingungen, und neue Auflagen müssen unterbleiben.
Die Forderungen der Mountainbiker-Lobby nach einer Streichung der 2 m-Regelung lehnen wir ab. Mountainbikern müssen mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.
Keine Einschränkungen bei der Mitgliedschaft in Forstbetriebsgemeinschaften, auch Kommunen müssen ohne Einschränkungen weiter Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft sein dürfen.
Begründung
Begründung: in Zeiten des Klimawandels, zunehmender Kalamitäten und fallender Holzpreise ist jegliche zusätzliche Belastung für den Privatwald schädlich. Privatwald braucht auch zukünftig die Kompetenz der staatlichen Forstverwaltung nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Betreuung, und zwar ohne bürokratische Betreuungsverträge. Die Förderung der Betreuung nach Stundensatz gebiert ein Bürokratiemonster. Wir brauchen keine Förster im Büro, die mit Förderbürokratie beschäftigt sind, sondern im Wald an unserer Seite. Gerade kleinere Forstbetriebsgemeinschaften benötigen eine kompetente Begleitung. Zumindest für Gemeindeförster, besser noch auch für Mitarbeiter der Kreisforstämter, muss es erlaubt sein, die Geschäftsführung von Forstbetriebsgemeinschaften zu übernehmen. Das Land hat uns versprochen, im Landeswaldgesetz nur die Vorschriften zu ändern, die zur Verwaltungsreform zwingend geändert werden müssen. Von einer ökologischen Verschärfung der Grundpflichten war nie die Rede. Unser Privatwald verträgt keine zusätzlichen Belastungen und Auflagen. Sonst hören viele Privatwaldbesitzer mit der Bewirtschaftung auf. Die Forderungen der Mountainbike Lobby nach einer Streichung der 2 m-Regelung lehnen wir ab, denn dem Anspruchsdenken vieler Mountainbiker muss mit einem klaren Rechtsrahmen Grenzen gesetzt werden.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.02.2019
Petition endet:
11.03.2019
Region:
Baden-Württemberg
Kategorie:
Landwirtschaft
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.03.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.