Heilhilfsberufe - Sofortmaßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

105.386 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um eine wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes auch nach dem 1. 7. 2010 sicher zu stellen. Gefordert wird auch die Aufnahme eines Sicherstellungsauftrages für Hebammenhilfe analog § 72 SGB V. Des weiteren möge der BT eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe und deren Deckung beschließen.

Begründung

Steigende Haftpflichtprämien u. unzureichende Vergütung zwingen Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch kann die flächendeckende Versorgung nicht mehr sichergestellt werden. Nach der Einführung u.a. des § 116 SGB X sind die Krankenkassen dazu übergegangen Regressabteilungen zu beschäftigen. Sie sollen bei teuren Behandlungsfällen gezielt dafür sorgen, die zu erwartenden Kosten der Sozialversicherungsträger gegenzufinanzieren.
1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 ?, incl. Geburtshilfe, versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370 ?) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge u. der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23%. Mit der Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3689 ? ab 1.7.2010 ist absehbar, dass sich die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen. Das Problem betrifft freiberufliche u. angestellte Hebammen. Auch Angestellte müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen. Die Entlassung der Hebammen in die eigenverantwortliche Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen in 2006 erfolgte mit einem Rückstand in der Anpassung der Honorare. Die gleichzeitige Vorgabe aus § 71 SGB V (Beitragsstabilitätsgesetz), vergrößert diesen Rückstand. Die Ausnahmeregelungen nach § 71 SGB V (Abs. 1-2) greifen nicht, da keine Daten vorliegen u. kein Sicherstellungsauftrag zur Durchsetzung des Rechtes auf Hebammenhilfe nach § 196 RVO besteht. Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme 23,300 ? Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14,150 ? im Jahr, bzw. 7,50 ? Netto pro Stunde. Für die Durchführung einer Geburt erhält die Hebamme ein Bruttohonorar von: 224,40 ? für die Beleggeburt 367,20 ? für die Geburt im Geburtshaus 448,80 ? für die Hausgeburt Als Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien wurden von den Kassen 4,39 ? für Beleggeburten u. 14,19 ? für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken - ohne dass ein Verdienst für die Hebamme übrig bleibt! Die Zentralisierung der Geburtshilfe in perinatologischen Zentren benötigt ein Gegengewicht von wohnortnaher Versorgung für gesunde Schwangere u. eine intensive Weiterbetreuung nach der heute üblichen Frühentlassung. Doch immer mehr kleinere Krankenhäuser sind gezwungen ihre geburtshilflichen Abteilungen zu schließen, weil weder Beleghebammen noch - ärzte ihre Prämien zahlen können. Die Politik wird deshalb aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen will eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.04.2010
Petition endet: 17.06.2010
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-2124-007017Heilhilfsberufe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit und dem
    Bundesministerium der Finanzen - als Material zu überweisen, soweit es um
    die Schaffung Wettbewerb ermöglichender versicherungsrechtlicher Rah-
    menbedingungen, insbesondere für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige
    Hebammen geht,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird kritisiert, dass steigende Haftpflichtprämien und eine
    unzureichende Vergütung viele Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwingen
    würden.
    Daher wird... weiter

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