08.06.2017, 07:01
Günter Dillikrath
Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, für zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen, aber ohne amtliches Kennzeichen ebenfalls eine
regelmäßige technische Überwachung einzuführen.
Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 355 Mitzeichnungen
sowie 78 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird in der Petition im Wesentlichen ausgeführt, dass
auch zulassungsfreie Kraftfahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen, wie z. B. Mofas
und Motorroller, im Sinne der Betriebssicherheit einer regelmäßigen technischen
Überwachung (u. a. Kontrolle von Bremsen, Auspuff, Licht und Feststellung von
Defekten) unterzogen werden sollten. Zwar würden diese Fahrzeuge lediglich eine
maximale Geschwindigkeit
jedoch werde oftmals
von 50 km/h erreichen,
vernachlässigt, dass sie auch mit Mängeln behaftet sein können, die ein erhebliches
Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen. Im Sinne der Gewährleistung der
Verkehrssicherheit sowie der rechtlichen Absicherung im Schadensfall bezüglich der
Haftpflicht sei es daher erforderlich, eine regelmäßige technische Überwachung in
bestimmten Zeitintervallen wie bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen üblich
vorzunehmen. Dies solle sowohl
für mit Verbrennungs- als auch Elektromotor
betriebene Fahrzeuge gelten, die mindestens eine Geschwindigkeit von 25 km/h
erreichen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags wird auf die Petition verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung einer zu
der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammengefasst wie folgt dar:
Der Vorschlag, versicherungskennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge, wie z. B. Mofas
und Mopeds,
in die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge
einzubinden, wurde bereits bei der Erarbeitung der 41. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 3. März 2006 (BGBl.
I, Seite 470)
geprüft.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat hierzu im Auftrag des BMVBS eine Nutzen-
Kosten-Betrachtung
(vgl.
ausgeführt
u. a.
dazu
und
durchgeführt
Bundesratsdrucksache 925/05, Seite 68 f.):
Aufgrund der Ergebnisse aller durchgeführten Nutzen-Kosten-Analysen ist somit
abschließend festzustellen, dass die Einführung einer technischen Überwachung von
zulassungsfreien Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen äußerst
ineffizient
wäre. Selbst unter Anrechung des gesamten Nutzenpotenzials der Maßnahme, d. h.
aller Unfälle mit technischen Mängeln bei einer in der Praxis nicht erreichbaren
Maßnahmenwirksamkeit von 100 vom Hundert, liegt der maximal denkbare Nutzen
eindeutig unter den Kosten der Maßnahme. Bei Anrechnung realistischer, d. h.
niedrigerer W irksamkeiten sowie bei Einbeziehung von Zeitkosten würde sich das
Nutzen-Kosten-Verhältnis noch weiter verschlechtern.
Von der Einführung einer obligatorischen Überwachung von zulassungsfreien
Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen kann deshalb nur abgeraten werden.
Von einer Umsetzung des o. g. Vorschlags wurde daher im Rahmen der Erarbeitung
der
41. Verordnung
zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
abgesehen.
Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass zulassungsfreie Fahrzeuge
nach § 4 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen nur
dann in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie einem genehmigten Typ
entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss die
Forderung nach der Einführung einer
regelmäßigen technischen Überwachung
gemäß
§ 29
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
für
zulassungsfreie
Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im Ergebnis nicht zu unterstützen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.