Verkehr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm von 45 auf 60km/h

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

26.154 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

26.154 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

15.11.2018, 18:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Information über die von Ihnen eingestellte Petition zur Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit von 50ccm Kleinkrafträdern der Klasse AM.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, hat sich der Industrie-Verband Motorrad schon seit Jahrzenten mit der Thematik beschäftigt und ich selbst war und bin viele Jahre intensiv eingebunden in die politische Diskussion zum Thema der europäischen Führerscheinklassen und natürlich auch der 3. Novelle mit Umsetzung im Jahr 2013.

Grundsätzlich sehen auch wir als Verband und natürlich auch unsere angeschlossenen Mitgliedsunternehmen eine Geschwindigkeitserhöhung in der Dimension, die von Ihnen vorgeschlagen wurde, ebenfalls als zielführende Möglichkeit, um das Mitschwimmen gerade im innerstädtischen Verkehr zu erleichtern und gefahrloser zu gestalten.

Auch zum Thema Mobilität und Förderung der Zweiräder in diesem Kontext sind wir definitiv schon seit vielen Jahren in der Diskussion mit politischen Entscheidungsträgern „die Anwälte des motorisierten Zweirades“, was wir in verschiedenen Publikationen auf nationaler und europäischer Ebene umgesetzt haben.

Vor dem Hintergrund unserer politischen Arbeit in Berlin/Bonn und Brüssel muss ich jedoch leider auch realistisch ausführen, dass eine nationale Petition zu diesem Thema letztendlich nicht das angestrebte Ziel erreichen kann. Die Fahrzeuge der Klasse AM werden europäisch homologiert und die maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h entspricht ebenfalls dem in ganz Europa umgesetzten und gültigen Führerschein der Klasse AM gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein nationaler Alleingang Deutschlands zu Erhöhung dieser Geschwindigkeit keine wirklichen Erfolgsaussichten hat, wären doch Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h weder mit dem Führerschein AM direkt fahrbar, noch mit dem gültigen Einschluss des AM z. B. in den Pkw-Führerschein B.

Eine grundsätzliche Erhöhung der Geschwindigkeit für Fahrzeuge dieser Kategorie wäre also nur auf europäischer Ebene möglich. Leider ist aus zahlreichen Gesprächen des europäischen Verbandes ACEM, in dem wir aktives Mitglied sind, gegenwärtig die Information weitergeleitet worden, dass die europäischen Gremien zur Zeit keine generelle und umfassende Neugestaltung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie planen, sondern derzeit Erfahrungen in den EU-Ländern sammeln, um sich perspektivisch mit der Frage einer potentiellen Modifikation oder auch einer 4. EU-Führerscheinrichtlinie in den nächsten Jahren zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund wäre ein deutscher Alleingang weder zu erwarten, noch in letzter Konsequenz sinnvoll, da Jugendliche, die den AM-Führerschein besitzen, entsprechend schnellere Fahrzeuge nicht fahren dürften, sondern zumindest den Führerschein A1 benötigten, der wiederum zum Fahren der 125er Leichtkrafträder befähigt, so dass vermutlich Fahrzeuge dieser Kategorie gewählt würden.

Zusammenfassend danke ich Ihnen herzlich für Ihre Initiative, und natürlich werden wir in unseren weiteren politischen Aktivitäten das Thema keineswegs aus den Augen verlieren, müssen es jedoch in die europäischen Gremien eintragen, um hier auf längere Sicht eine Anhebung der Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge gesamteuropäisch anstreben zu können.

Vielen Dank für Ihr Engagement und
beste Grüße aus Essen
Reiner Brendicke
Hauptgeschäftsführer

___

Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.

Antwort SIP Scootershop vom 15.11.2018:

Sehr geehrter Herr Brendicke,

danke für ihre Rückmeldung.
Ich sehe ihren Punkt, gebe allerdings zu Bedenken, dass ein Teil des „Europa“-Frusts vieler Bürger vielleicht gerade aus dieser Haltung entsteht. Österreich, Italien und weitere Länder schaffen es doch auch, die Regeln für das Fahren von 125ccm Zweirädern (Klasse A1) mit dem Führerschein Klasse B national aufzustellen. Dies wäre ja im Übrigen für Deutschland auch sinnvoll.

Ich bitte Sie daher den Petitionsantrag an den Deutschen Bundestag trotzdem zu unterstützen. Nationale Lösung wäre denkbar, ist in Europa nicht unüblich und kann ja gerne (später) europäische Lösung werden.

Das Pferd so aufzuzäumen, dass die Idee sinnvoll ist, europäisch aber nicht oder nur sehr schwer einheitlich umsetzbar ist und den Vorschlag mit dieser Begründung überhaupt nicht umzusetzen löst doch genau den Europafrust aus, den die gesamte europäische Idee nicht verdient hat.

Danke.

Viele Grüße


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