13.11.2018, 15:26
60km/h oder 59km/h? Im Prinzip ist der §18 der StVO recht klar:
§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;"
Das Petitionsziel könnte also auch 60km/h als Höchstgeschwindigkeit heissen und der Ausschluss von BAB und Kraftfahrstraßen wäre gewährleistet.