Verkehr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm von 45 auf 60km/h

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

26.154 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

13.11.2018, 15:26

60km/h oder 59km/h? Im Prinzip ist der §18 der StVO recht klar:
§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;"

Das Petitionsziel könnte also auch 60km/h als Höchstgeschwindigkeit heissen und der Ausschluss von BAB und Kraftfahrstraßen wäre gewährleistet.


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