Verkehr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm von 45 auf 60km/h

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
26.154 Unterstützende 25.985 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

26.154 Unterstützende 25.985 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.11.2018, 15:26

60km/h oder 59km/h? Im Prinzip ist der §18 der StVO recht klar:
§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;"

Das Petitionsziel könnte also auch 60km/h als Höchstgeschwindigkeit heissen und der Ausschluss von BAB und Kraftfahrstraßen wäre gewährleistet.


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