25.07.2013, 17:39
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Zugang zum Rechtsstaat für Menschen in schwierigen Lebenslagen bleibt auch zukünftig erhalten. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2013 das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gebilligt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte bereits am 26. Juni 2013 das Änderungsgesetz des Bundestages bestätigt. Nun kann das Gesetz Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.
Der Bundesrat hat durch „Stillhalten“ den im Rechtsausschuss des Bundestags gefundenen Kompromiss, der weitgehend rechtsstaatlich orientiert ist, passieren lassen.
Die Bundesländer hatten zunächst den Beschluss des Bundestages am 7. Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um eine Entlastung der Justizhaushalte der Länder zu erreichen.
Deshalb musste der öffentliche Druck in den letzten Wochen nochmals erhöht werden. Dies ist uns gemeinsam mit dem DGB und vielen anderen Verbündeten u.a. mit einer Online-Petition, Unterschriftenaktionen sowie mit Briefen an Politiker/innen gelungen. Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe erleichtert Einkommensschwachen auch zukünftig den Gang vor die Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen
ver.di Berlin