21.12.2021, 16:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Barsbüttel befürwortet grundsätzlich ein Stadtfest. Dabei sind jedoch bestimmte Rahmenbedingeungen einzuhalten.
Bei den Gebieten um die Sportanlage Soltausredder handelt es sich um allgemeines und reines Wohngebiet. Die Immisionsrichtwerte außerhalb von Wohngebäuden sind im Abschnitte 6.1 TA Lärm festgelegt. Nachts ist der Richtwert im reinen Wohngebiet 35 dB(A) und im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A).
Grundsätzlich gilt, dass die Immissionsrichtwerte einzuhalten sind. Nach der Freizeitlärm-Richtlinie kann in besonders gelagerten Fällen eine Verschiebung der Nachtzeit von bis zu zwei Stunden zumutbar sein. Diese Zumutbarkeit ist zu überprüfen und schriftlich zu begründen. Auch wenn das Stadtfest nur einmal jährlich stattfindet, so finden doch im Gesamtbereich Sportplätze, Schwimm-halle, Schulen und Kindergarten eine Vielzahl von Veranstaltungen statt, die unter Lärmgesichts-punkten nicht unkritisch sind. So wurden Veranstaltungen, wie auch das Stadtfest, zum Teil kritisch von den Anliegern begleitet.
Aus diesem Grund wird die Wiedergabe von Musik (Livemusik und Tonträger) am Freitag und Samstag nur bis 22:00 Uhr und der Ausschank von Getränken bis 24:00 Uhr gestattet.
Mit besten Grüßen
Thomas Schreitmüller