Gesundheit

Wir wollen nachts ruhig schlafen, ohne Fluglärm!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
636 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

636 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.02.2013, 19:54

An BI für Garbsen, Langenhagen und Umgebung

Liebe Mitstreiter im Kampf gegen Fluglärm,

ständig versuchen die Regierungsparteien mit Halbwahrheiten und Ablenkungsmanöver die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Wir, die Aktion Bundestagswahl 2013 = Fluglärmwahl, haben uns vorgenommen, den Fluglärm-Betroffenen durch eine Reihe von Emails die dümmsten Aussagen der Politiker aufzuzeigen, um sie im Wahlkampf um den Bundestag und die Landtage in Bayern und Hessen einsetzen zu können und Wahlentscheidungen zu beeinflussen. Diese Informationen werden auch an Kreis- und Ortsverbände von Oppositionsparteien als Multiplikatoren verschickt.

Wir bitten Sie, diese Email über Ihre Verteiler an möglichst viele Bürgerinitiativen und deren Mitglieder weiterzuleiten.

Mehr über uns finden Sie am Ende dieser Mail. Dort finden Sie auch die Themen der als nächste geplanten Mails.
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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, der große Bluff !

Die schwarzgelben Regierungsparteien beziehen sich bei Diskussionen über Lösungen des Fluglärmproblems fast immer und fast nur auf das "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" (FluLärmG).
Man habe es 2007 novelliert, um es an die Gegebenheiten des heutigen Luftverkehrs anzupassen.
Ist das gerechtfertigt? Kann das FluLärmG uns vor Fluglärm schützen? Hier kommen die Fakten.

Der §1 dieses Gesetzes nennt als Zweck und Geltungsbereich nur "... in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkung und baulichen Schallschutz zum Schutz ... vor ... erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen". Es handelt also von Bau- und Siedlungsvorschriften.
Es enthält tatsächlich keinerlei Vorschriften für den Luftverkehr.

Als Wichtigstes wird dann das Einrichten von Lärmschutzbereichen beschrieben. Bei neuen Flughäfen wird der zu erwartende Fluglärm berechnet, in Karten eingezeichnet und mit bestimmten Grenzwerten in Zonen eingeteilt, in denen dann Baubeschränkungen gelten. Je nach Lärmbelastung darf man dort keine Krankenhäuser oder Altenheime, keine Kindergärten oder Schulen oder keine Wohnungen bauen. Bestimmte Ausnahmen sind erlaubt.

Aber was passiert mit den schon vorhandenen Wohnungen, Kindergärten und Krankenhäusern?
Gar nichts, sie werden dort, wo sie sind, weiterhin voll genutzt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Schallschutzmaßnahmen finanziert, z.B. neue Fenster oder Lüfter an den Schlafzimmerfenstern.

Das ist auch das Einzige, was das FluLärmG bietet: Schutz in schallgedämmten Gebäuden bei geschlossenen Fenstern und Türen. Manche nennen das "Käfighaltung" oder "Lärmschutzbunker". In jedem Fall wird Wohnen oder Schlafen mit frischer Luft bei offenem Fenster gar nicht erst in Betracht gezogen.

Weil Terrasse, Balkon oder Garten nicht mehr benutzt werden können, wird in dem Gesetz eine "angemessene Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs in Geld ..." angeboten. Da der Außenwohnbereich wohl nur das Grundstück der Wohnung umfasst, bleiben Personen im Freien beim Einkaufen, beim Spazierengehen oder in der Naherholung ebenso unerwähnt wie Säuglinge im Kinderwagen oder Kinder im Garten der Kita. Schützt die Entschädigung in Geld vor Lärm?

Erwähnt werden muss noch, dass Ähnliches bei vorhandenen oder zu erweiternden Flughäfen gilt, nur mit anderen Grenzwerten für die Lärmkarten. Nach spätestens zehn Jahren wird der Lärm gemessen und evtuelle Änderungen in die Karten eingezeichnet. Aus keinem Wort erwächst eine Verpflichtung, den am Boden ankommenden Lärm zu verringern oder wenigsten nicht weiter zu erhöhen.

Schützt uns das "Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" also tatsächlich gegen Fluglärm?
Entscheiden Sie selbst!

Bitte berücksichtigen Sie diese vorsätzliche Irreführung bei den Wahlen zum Bundestag oder Landtag.

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Die Themen der nächsten Emails werden sein:

Wieviele Flugzeuge pro Stunde machen 65 db(A) Dauerlärm?
Fluglärm ist in jeder Lautstärke legal! Fluglärm-Grenzwerte dringend gesucht!
Durchschnittslärm-Berechnung, ein unglaublicher Unsinn.
Entschädigung für Verzicht auf körperliche Unversehrtheit? usw.
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Wir über uns:

Die Aktion Bundestagswahl 2013 = Fluglärmwahl ist eine offene Gruppe von etwa 90 Aktiven gegen Fluglärm, von denen die meisten im Rhein-Main-Gebiet wohnen und seit mehr als einem Jahr jeden Montagabend im Frankfurter Flughafen gegen den unerträglichen Fluglärm demonstrieren, der sich durch den Ausbau des Flughafens nochmals verstärkt hat. Hinzu kommen einige Mitglieder aus dem Umfeld anderer Flughäfen, wie Köln, München, Berlin und Leipzig. Außerdem stehen wir in Kontakt mit Initiativen gegen Schienenlärm.

Wir sind eine offene Gruppe und arbeiten mit offenen Karten. Alle Dokumente und bereits verschickte oder erhaltene Unterlagen, wie Positionspapiere der Parteien veröffentlichen wir für alle zugänglich im In


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