Erfolg
Soziales

Wir sind GEGEN die Wegnahme von Klassenräumen an der Grundschule Asemissen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verwaltung Gemeinde Leopoldshöhe

357 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

357 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

15.12.2014, 11:48

TEIL 2

6. Darstellung des Raumbedarfs durch Herrn Schemmel
Während der Ausschusssitzung wurde durch Herrn Schemmel versucht, mittels einer Präsentation den Raumbedarf darzulegen und aufzuzeigen, dass auch nach dem Entfall der in Frage stehenden Räume ausreichend Räume vorhanden wären. Dies erfolgte vor allem
a) auf Grundlage der Schulbauleitlinien der Stadt Köln,
b) des bis 2006 gültigen BASS-Erlasses der Landesregierung und
c) durch einen Auszug aus einem Gutachten von Herrn Dr. Garbe (Quelle ist uns nicht bekannt).
Die Wahl von a) ist zutreffend, da diese Leitlinie mangels anderer Vorschriften aktuell die einzige ist, die den Raumbedarf durch Inklusion ausreichend berücksichtigt. Uns ist bekannt, dass eine durch die Schulleitung erstellte, ebenfalls auf der Kölner Schulbauleitlinie basierende Raumbedarfsermittlung einen deutlichen Fehlbedarf an Räumen bei Umsetzung des Vorhabens Bürger- und Kulturtreff ausweist. Wie dieser Widerspruch aufzulösen ist, muss insbesondere von der Gemeindeverwaltung als Schulträger dargelegt werden.
Die Wahl von b) geht am Thema vorbei und ist nicht sachgerecht, denn dieser BASS-Erlass hat ein Musterraumprogramm getrennt nach allgemeinen Schulen und Förderschulen; Inklusion war damals noch gar nicht enthalten, so dass der Erlass auch 2006 außer Kraft getreten ist. Der Erlass kann also keinen Beitrag zur aktuellen Situation leisten.
Zu c) muss vorab festgehalten werden: Für die Grundschule Asemissen gibt es kein eigenes Gutachten von Herrn Dr. Garbe (hier war der NW/LZ-Bericht leider etwas unscharf und lief Gefahr, einen anderen Eindruck zu vermitteln). Zum Verwenden von Auszügen aus anderen objektbezogenen Gutachten kann nur gesagt werden, dass es im Gutachterwesen in der Regel unüblich, wenn nicht gar verpönt ist, eine nur auf ein Objekt bezogene Aussage aus dem Gesamtzusammenhang zu reißen und diese dann auf ein anderes Objekt zu beziehen. Wurde dies mit Herrn Dr. Garbe abgestimmt?
Allgemein gültige und unbestrittene Sachverhalte in Gutachten sind jedoch ohne weiteres zitierbar. So kann man in einem frei zugänglichen Gutachten von Herrn Dr. Garbe (z.B. aus 2011 für die Gemeinde Alpen, Seite 6) nachlesen: „Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die OGS-Räume wegen der Entfernung zu den Unterrichtsräumen für eine Nutzung im Rahmen des differenzierten Unterrichts geeignet sind.“
Diese allgemeine Aussage ist insbesondere deswegen relevant, da die Gemeindeverwaltung unserem Kenntnisstand nach kleine Räume in dem OGS-Trakt als Ersatz für die entfallenden größeren Differenzierungsräume in ihrem Raumprogramm in Ansatz bringt. Diese wären jedoch nur über den Schulhof hinweg erreichbar. Zumal die Räume im OGS-Trakt nur über Treppen erreichbar sind, so dass diese keinen qualitativ gleichwertigen Ersatz für die zurzeit direkt neben den Unterrichtsräumen liegenden Differenzierungsräume darstellen können! Auch ist damit nicht geklärt, wie die Funktion der Fachräume, denn dafür werden die aktuellen Differenzierungsräume auch genutzt, gleichwertig ersetzt werden soll.
Abschließend scheint uns die Vorgehensweise der Verwaltung, erst einen Beschluss des Ausschusses herbeiführen zu wollen und dann anschließend die Schulgremien wie z.B. die Elternvertreter mit einzubeziehen, der falsche Weg zu sein, denn egal was das Ergebnis dieser Einbindung mit sich bringt, der Rat ist an dieses Ergebnis nicht gebunden; Elternwille hin oder her.
Eine deutliche Versachlichung würde jedoch dadurch erzielt werden, wenn vor einem Beschlussvorschlag dieses Thema transparent mit den Betroffenen, und das sind neben der Schulleiterin vor allem die Elternvertreter, gemeinsam erörtert werden würde. Denn bei einer solchen Bürgerbeteiligung hätten alle Beteiligten dieselben Voraussetzungen und die Möglichkeit, ihren Standpunkt darzulegen.
Am Ende geht es uns Eltern um unsere Kinder, deren weiteres Leben auf einer soliden Schulbildung basiert. Wir befürchten durch den Wegfall von fast einem Drittel der Unterrichtsräume starke Beeinträchtigungen im Schulalltag: Wenn Kinder nicht auf schnell erreichbare Differenzierungsräume ausweichen können, muss die Lehrkraft die Klasse verlassen (auch nur dann, wenn eine Doppelbesetzung gegeben ist!) und vereinzelnd Kinder in weiter entfernten Gebäudeteilen unterbringen. Oder Kinder und Lehrer müssen gewisse Situationen einfach ertragen! Das wirkt sich zwangsläufig auf die Qualität des Unterrichts für alle Schulkinder aus.
Liebe Verwaltung, liebe Ratsmitglieder, im Namen unserer Schulkinder sowie im Interesse des aktuellen gesellschaftlichen Wandels in Bezug auf die Inklusion fordern wir Sie daher zu einem konstruktiven und transparenten Dialog auf.
Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft

Gez. Jörn-Sascha Ludemann Gez. Stefan Kuphal


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