15.12.2014, 11:19
Hallo!
Es gibt Neues! Im Folgenden könnt ihr unseren offenen Brief lesen!
Dieser Brief informiert euch noch einmal genauer über die Thematik.
Dieser Brief wurde an die örtliche Presse, und den einzelnen Fraktionen verschickt.
Ich weiß, er ist etwas ausführlich; aber ihr solltet ihn trotzdem lesen, um informiert zu bleiben!
Viele Grüße,
eure Katja.
- Offener Brief -
Bürger- und Kulturtreff in den Räumen der Grundschule Asemissen
Wir, das sind die Schulpflegschaftsvorsitzenden, wenden uns mit diesem Brief an Sie und an all jene Bürger, die an einem qualitativ guten Schulsystem für ihre Kinder, also jene ohne und vor allem aber auch mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf, interessiert sind.
Hintergrund ist das aktuelle Bestreben der Gemeindeverwaltung, den Grundschulstandort in Asemissen durch die Einrichtung eines Bürger- und Kulturtreffs zu schwächen, wodurch 3 Unterrichtsräume, 1 Differenzierungs-/Fachraum und ein weiterer Fachraum umgenutzt und nicht mehr für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen würden. Dies entspricht fast einem Drittel der aktuell zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume!
Dieser Brief soll dazu dienen, alle mit Entscheidungsgewalt betrauten Personen der Gemeindeverwaltung und des Rates, aber auch alle anderen Interessierten, über Sachverhalte zu informieren und damit eine vor allem der Thematik angemessene Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.
Hierzu wird sowohl auf die in den Ausschussunterlagen vom 04.12.2014 enthaltene Sachdarstellung der Verwaltung, auf die mündlichen Äußerungen während der Ausschusssitzung am 04.12.2014 und die Berichterstattung in der Neuen Westfälischen vom 06.12.2014 Bezug genommen. Doch der Reihe nach:
1. Verhältnis gesetzlicher Pflichtaufgaben zu Aufgaben des Gemeinwohls
Wie von Herrn Schemmel während der Ausschusssitzung auf unsere Frage hin richtig beantwortet wurde, ist die Gemeinde als Schulträger gesetzlich verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten.
Dabei sieht das Schulgesetz den Regelfall vor, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf zusammen an den allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen; es handelt sich also bei dem inklusiven Unterricht nicht um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die nur dann möglich ist, wenn ausreichende Finanzmittel oder Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
Unserer Auffassung nach, hat diese gesetzliche Pflichtaufgabe daher Vorrang vor dem durchaus nachvollziehbaren Wunsch nach einem Bürger- und Kulturtreff, der jedoch eben einer solchen freiwilligen Leistung einer Gemeinde gleich käme. Das bedeutet, wenn durch den Entfall von Unterrichts-, Differenzierungs- und Fachräumen kein den gesetzlichen Vorgaben an einen inklusiven Unterricht gerecht werdender Schulbetrieb mehr möglich ist, ist der Wunsch nach einem Bürger- und Kulturtreff an diesem Standort nicht umsetzbar!
2. Darlegung der Gesamtsituation in der Gemeinde Leopoldshöhe
In der Sachdarstellung der Verwaltung ist nicht dargelegt, welche freien Kapazitäten in allen anderen der Gemeinde zur Verfügung stehenden Räumen bestehen.
Dabei beziehen wir uns bewusst auf alle Ortsteile der Gemeinde.
Dieser Punkt wurde während der Ausschusssitzung auch von Ausschussmitgliedern als Frage an den Bürgermeister gerichtet. Hierzu konnte die Verwaltung jedoch keine detaillierten Angaben machen, was mindestens verwundert, denn in der Sachdarstellung der Verwaltung ist ja bereits eine Prüfung der Raummöglichkeiten erwähnt und dazu muss eine solche Gesamtdarstellung Grundlage sein.
3. Raumsituation im Vergleich der Zügigkeit der Grundschule
In der Sachdarstellung erfolgt ein Vergleich der Schülerzahlen während der 4 bis 5-Zügigkeit und der aktuellen Dreizügigkeit. Hiergegen ist zunächst nichts einzuwenden, denn die Zahl der Schüler ist nun mal zurückgegangen.
Nur geht die daraus gezogene Schlussfolgerung fehl, denn was fehlt, ist der zu diesen beiden Zeitpunkten erforderliche Raumbedarf bzw. das zur Verfügung stehende Raumangebot.
Fakt ist, dass zum Zeitpunkt der 4 bis 5-Zügigkeit keine offene Ganztagsschule existierte, durch diese bereits seit 2005 ein kompletter Gebäudetrakt nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung steht und zu diesem Zeitpunkt auch die allgemeinen Schulen noch nicht per Gesetz als Orte der sonderpädagogischen Förderung, also der Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, festgeschrieben wurden, wodurch sich ein gegenüber dem alten Schulsystem erhöhter Raumbedarf ergibt.
4. Unzutreffende Aussage „Kein Raummehrbedarf durch Inklusion“
Das per Schulgesetz als Regelfall eingeführte Schulsystem mit inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen erfordert, anders als es von Herrn Schemmel während der Ausschusssitzung mündlich verneint wurde, sehr wohl einen Raummehrbedarf, was auch in dem im Zuge des Konnexitätsstreits zwischen der Landesregierung und den Kommunen erstellten gemeinsamen Gutachtens von H