Erfolg
Soziales

Wir sind GEGEN die Wegnahme von Klassenräumen an der Grundschule Asemissen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verwaltung Gemeinde Leopoldshöhe
357 Unterstützende 236 in Leopoldshöhe

Petition hat zum Erfolg beigetragen

357 Unterstützende 236 in Leopoldshöhe

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

15.12.2014, 15:11

Teil 2
...
3. Raumsituation im Vergleich der Zügigkeit der Grundschule
In der Sachdarstellung erfolgt ein Vergleich der Schülerzahlen während der 4 bis 5-Zügigkeit und der aktuellen Dreizügigkeit. Hiergegen ist zunächst nichts einzuwenden, denn die Zahl der Schüler ist nun mal zurückgegangen.
Nur geht die daraus gezogene Schlussfolgerung fehl, denn was fehlt, ist der zu diesen beiden Zeitpunkten erforderliche Raumbedarf bzw. das zur Verfügung stehende Raumangebot.
Fakt ist, dass zum Zeitpunkt der 4 bis 5-Zügigkeit keine offene Ganztagsschule existierte, durch diese bereits seit 2005 ein kompletter Gebäudetrakt nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung steht und zu diesem Zeitpunkt auch die allgemeinen Schulen noch nicht per Gesetz als Orte der sonderpädagogischen Förderung, also der Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, festgeschrieben wurden, wodurch sich ein gegenüber dem alten Schulsystem erhöhter Raumbedarf ergibt.
4. Unzutreffende Aussage „Kein Raummehrbedarf durch Inklusion“
Das per Schulgesetz als Regelfall eingeführte Schulsystem mit inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen erfordert, anders als es von Herrn Schemmel während der Ausschusssitzung mündlich verneint wurde, sehr wohl einen Raummehrbedarf, was auch in dem im Zuge des Konnexitätsstreits zwischen der Landesregierung und den Kommunen erstellten gemeinsamen Gutachtens von Herrn Klaus Klemm („Mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion in den Schuljahren 2014/15 bis 2016/17 - Analysen am Beispiel der Stadt Krefeld und des Kreises Minden-Lübbecke“; z.B. Seite 2 und 7 des Gutachtens) ausdrücklich beschrieben ist.
Auf Grundlage des Gutachtens einigten sich die Landesregierung und die Kommunen und es gilt seit dem 01.08.2014 das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“, durch das die Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten können, z.B. wenn wegen des Raummehrbedarfs Anbauten erforderlich werden!
Es lässt sich also festhalten, dass ein inklusiver Unterricht u.a. durch die Notwendigkeit von Differenzierungsräumen, Therapieräumen, Pflegeräumen einen in Fachkreisen unbestrittenen Raummehrbedarf hat, der mit zunehmender Zahl an inklusiv beschulter Kinder auch zunimmt!


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