03.10.2013, 03:19
Gestern, den 2. Oktober bekam ich eine E-Mail aus dem Bundestag!!
Hier ein Ausschnitt aus besagter E-Mail und ich bitte euch, macht alle mit...Nur gemeinsam können wir etwas erreichen!
"Gemäß § 2 Wahlprüfungsgesetz kann jede/r Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach der Wahl schriftlich, also per Brief oder Fax (nicht aber per öffentlicher Petition oder E-Mail), einen Wahleinspruch einlegen und damit Wahlfehler rügen sowie die Gültigkeit der Wahl überprüfen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss wird dann den Sachverhalt überprüfen und auch die zuständigen Stellen zur Stellungnahme auffordern. Dadurch können festgestellte Fehler künftig abgestellt werden. Sollten Sie einen Wahleinspruch einlegen wollen, richten Sie diesen bitte eigenhändig unterschrieben per Brief oder Fax bis zum 22. November, 24 Uhr, an folgende Adresse:
Deutscher Bundestag
- Wahlprüfungsausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin.
Die Faxnummer lautet: 030-22736097 "