14.07.2023, 14:28
Ein paar Ergänzungen wurden hinzugefügt.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B..
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispeilsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.
Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.
Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem gefordert von dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München, dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Bayern)
14.07.2023, 12:34
Ein paar leichte Verbesserungen wurden vorgenommen
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Dabei sollen Studierende die für die Anerkennung der Klausuren geltende 4-Fehlversuchsregelung per Härtefallantrag umgehen können. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispeilsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.
Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.
Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird auchunter anderem gefordert von dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München, dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
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13.07.2023, 10:50
Die Unterstützer und Vereine wurden hinzugefügt.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Dabei sollen Studierende die für die Anerkennung der Klausuren geltende 4-Fehlversuchsregelung per Härtefallantrag umgehen können. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispeilsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.
Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.
Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird auch gefordert von dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München, dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Bayern)
11.07.2023, 22:13
Ich habe Schreibfehler korrigiert und manche Punkte verschoben.
Neue Begründung:
Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Hinzuzufügen ist die psychische Belastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden, sodass sie teilweise diverse Störungen entwickelten.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Um Selbstmorde zu verhindern, wäre ein solcher Abschluss auch angebracht.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Man muss gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Abschluss gewürdigt werden?
Es macht auch keinen Sinn, dass in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse quasi hinterhergeworfen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ergibt keinen Sinn, wieso nicht auch Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten sollen. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B.Bachelor of Laws (LL.B.) an denallen Universitäten in Bayern.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Bayern)
11.07.2023, 22:11
Ich habe Schreibfehler korrigiert und manche Punkte verschoben.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Dabei sollen Studierende die für die Anerkennung der Klausuren geltende 4-Fehlversuchsregelung per Härtefallantrag umgehen können. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispeilsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.
Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.
Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Neue Begründung: Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Hinzuzufügen ist die psychische Belastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden, sodass sie teilweise diverse Störungen entwickelten.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Um Selbstmorde zu verhindern, wäre ein solcher Abschluss auch angebracht.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Man muss gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Abschluss gewürdigt werden?
Es macht auch keinen Sinn, dass in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse quasi hinterhergeworfen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ergibt keinen Sinn, wieso nicht auch Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten sollen. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des Integriertenvollständig integrierten LL.B. an den Universitäten in Bayern.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Bayern)
10.07.2023, 22:39
Die Begründung habe ich ausgebessert, was nötig war.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Dabei sollen Studierende die für die Anerkennung der Klausuren geltende 4-Fehlversuchsregelung per Härtefallantrag umgehen können. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, dasdie Examina zu erschweren. Beispeilsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Bayern)
10.07.2023, 22:35
Die Begrundung habe ich ausgebesser, was nötig war.
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Dabei sollen Studierende die für die Anerkennung der Klausuren geltende 4-Fehlversuchsregelung per Härtefallantrag umgehen können. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, das Examina zu erschweren. Beispeilsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an bayerischen Universitäten.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Neue Begründung: Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Dann haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz der Jahre langen harten Arbeit.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Hinzuzufügen ist die psychische Belastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden, sodass sie teilweise diverse Störungen entwickelten. Einige der Studierenden verloren durch die Lockdowns und die Massenentlassungen ihre Jobs.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre meistens über 13 Semester (6,5 Jahre) dauernde Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb wirdverkürzt sich zusätzlichzudem deren Rente verkürzen.Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Um Selbstmorde zu verhindern, wäre ein solcher Abschluss auch angebracht.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Man muss gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Abschluss gewürdigt werden?
Es macht auch keinen Sinn, dass in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse quasi hinterhergeworfen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ergibt keinen Sinn, wieso nicht auch Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten sollen. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des Integrierten LL.B. an den Universitäten in Bayern.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.
Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.
Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3 (3 in Bayern)
10.07.2023, 19:49
Begründungen wurden unkorrigiert, was nötig war
Neuer Petitionstext:
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten in Bayern. Dabei sollen Studierende die für die Anerkennung der Klausuren geltende 4-Fehlversuchsregelung per Härtefallantrag umgehen können. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" müssen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Dabei darf der Anerkennung der Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten nichts im Weg stehen.
Nach dem einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben, sind nun die bayerischen Universitäten am Zug.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/02/Abschlussbericht-AK-Integrierter-Bachelor-Auflage-3-2021.pdf
oder
www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-pauline-dietrich-debatte-einfuehrung-integrierter-jura-bachelor-loser-bachelor-tiziana-chiusi/
Neue Begründung: Der Freistaat Bayern hat die Folgen der Corona-Maßnahmen (Bibliotheksschließungen, störende FFP2- Maskenpflicht in Bibliotheken, geschlossene Universitäten, vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Ausgangssperre) zu beseitigen.Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staat-Examen endgültig nicht bestanden. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Hinzuzufügen ist die psychische BelastungBelastung, die alleine wegen der Corona-Maßnahmen die Studierenden belastete.beim Lernen behinderte. Die soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. schadete der Psyche der Studierenden.Studierenden, Vielesodass Studierendesie entwickeltenteilweise diverse Störungen.ZudemStörungen verlorenentwickelten. einigeEinige der Studierenden verloren durch die Lockdowns und die Massenentlassungen ihre Jobs. Sie konnten sich ein längeres Studium nicht finanzieren und mussten ihre Examina mangels Geldzuflüssen verfrüht schreiben.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre meistens über 13 Semester (6,5 Jahre) dauernde Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb wird sich zusätzlich deren Rente verkürzen. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Außerdem kommt es hin und wieder vor, dass sich Studierende mangels Abschluss das Leben nehmen. Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Um Selbstmorde zu verhindern, wäre ein solcher Abschluss auch angebracht.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten die Jura-Studierenden statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Man muss gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Abschluss gewürdigt werden?
Es macht auch keinen Sinn, dass in viel leichteren Studiengängen den Studierenden Abschlüsse quasi hinterhergeworfen werden, während die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder, die auch Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete bezahlen, finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat auch selbst finanziell in Höhe dieser Summe. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder unter anderem Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ergibt keinen Sinn, wieso nicht auch Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten sollen. Die bayrischen Universitäten zeigen sich hier rückständig.
Angesichts dessen fordern wir die Einführung des Integrierten LL.B. an den Universitäten in Bayern.
Dabei sollen Studierenden, die endgültig durch das Staatsexamen durchgefallen sind, die 4-Fehlversuchsregelung in den Fächern per Härtefallantrag umgehen können.
Leute, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen, scheitern oftmals an dieser Hürde.
Die nächste Hürde ist die maximale Studienzeit von 12 Semestern. Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Dann können sie sich an den Universitäten Potsdam, Humboldt, usw., die den integrierten LL.B. eingeführt haben, nicht mehr einschreiben.
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