21.02.2019, 20:07
Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße mit Urteil vom 24.01.2019 (Az.: 4 K 968/18.NW) entschieden, dass die bis Ende 2018 befristete Sperrung des Glans rechtmäßig war und hat die Klage eines Kanubetreibers abgewiesen (vgl. beigefügte Pressemitteilung). Da sich an der Sach- und Rechtlage nichts geändert hat, wird meine Behörde an der Allgemeinverfügung vom 4.12.2019 zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kanufahrer durch die bestehende enorme Baumbruchgefahr auf dem rund 9 km langen Abschnitt des Glans festhalten. Derzeit sind aber auch diverse Widerspruchsverfahren anhängig, so dass die Sache ggf. erneut vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Dessen Entscheidung bleibt dann abzuwarten.
Patricia Koch
Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
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