06.07.2016, 12:15
Pet 1-18-14-550-024522Wehrmaterial
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll die Einführung eines neuen Dienstanzuges (sogenannte Parade-
oder Ausgehuniform) für die Streitkräfte erreicht werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 42 Mitzeichnungen und
23 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der
Dienstanzug der Bundeswehr nicht mehr zeitgemäß und im Vergleich zu Streitkräften
anderer Nationen sehr bescheiden und unmodisch sei. Auch das vom Dienstherrn zur
Verfügung gestellte Barett werde von vielen Soldaten und Soldatinnen nicht getragen,
sondern es werde sich ein sogenanntes „französisches Commando Barett“ besorgt.
Im Rahmen der Attraktivitätsoffensive der Bundeswehr seien Maßnahmen
beschlossen worden, welche die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber
Deutschlands machen sollen. Dazu gehöre aber auch die Abschaffung des
unattraktiven, unzeitgemäßen und traditionslosen Dienstanzuges des Heeres und der
Luftwaffe. Dieses Anliegen sei in der Gesellschaft weit verbreitet und bestehe schon
seit längerer Zeit, eine Veränderung sei aber ausgeblieben, obwohl auch die Polizei
eine neue Uniform erhalten habe. Eine neue zeitgemäße und schicke „Ausgeh-
beziehungsweise Paradeuniform“ trüge positiv zum Image und zur gesellschaftlichen
Verankerung der Bundeswehr bei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach § 4 Absatz 3 Satz 2 Soldatengesetz der
Bundespräsident die Bestimmungen über die Uniform der Soldaten erlässt. In der
„Dritten Anordnung über die Uniform der Soldaten“ vom Juni 1959 wurde festgelegt,
dass der Dienstanzug im Heer in der Farbe Grau und in der Luftwaffe in der Farbe
Blaugrau zu tragen ist. Diese Festlegung bildet seit dem Jahr 1959 Tradition in der
Bundeswehr. Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Dienstanzug stetig
weiterentwickelt wird, insbesondere hinsichtlich des Schnitts, der Stoffqualität und des
Tragekomforts. Derartige Änderungen fanden zuletzt im Jahr 2011 statt.
Hinsichtlich der Kostenübernahme für die Dienstkleidung weist der Ausschuss auf die
Regelung des § 69 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz hin. Im Rahmen der
geforderten Einführung eines neuen Dienstanzuges würden erhebliche
Beschaffungskosten anfallen, da nach dieser Vorschrift den Soldaten und Soldatinnen
der Bundeswehr (mit Ausnahme der Offiziere) eine neue Uniform – nach derzeitiger
Vorschriftenlage in zweifacher Ausfertigung – bereitzustellen wäre. Ein eventueller
Verpassungs- und Austauschvorrat ist dabei noch nicht berücksichtigt. Der Ausschuss
hebt hervor, dass Haushaltsmittel für die Beschaffung von Bekleidung nur in einem
begrenzten Rahmen zur Verfügung stehen. Ferner sind die Haushaltsmittel vorrangig
zur Stabilisierung und Verbesserung der allgemeinen Versorgungslage zu verwenden.
Nur so kann eine bedarfsgerechte Versorgung für Einsatz, Ausbildung und
Inübunghaltung gewährleistet werden.
Hinsichtlich der Kopfbedeckung stellt der Ausschuss fest, dass sie in der aktuellen
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die
Uniform der Soldaten als fester Bestandteil der Uniform deutscher Soldaten und
Soldatinnen festgelegt ist. An den Kopfbedeckungen zum Dienstanzug wird das
Nationalitätskennzeichen getragen. Schon aus diesem Grund ist der mit der Petition
geforderte gänzliche Wegfall des Baretts nicht ohne Weiteres möglich. Darüber hinaus
orientiert sich die Uniformgestaltung an international üblichen Gegebenheiten.
Insoweit hebt der Ausschuss hervor, dass Kopfbedeckungen weltweit Bestandteil der
Uniformen im militärischen Bereich sind.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass für Dienstkleidung von Soldatinnen und
Soldaten nicht Modetrends und mehrheitliches Gefallen im Vordergrund stehen.
Unzufriedenheit lässt sich bei subjektiven Wahrnehmungen nie gänzlich vermeiden.
Die gegenwärtig ausgegebenen Bekleidungsgegenstände der Bundeswehr erfahren
jedoch eine im Wesentlichen positive Wahrnehmung.
Die Mehrheit der Bundeswehrangehörigen identifiziert sich mit der vorhandenen
Uniform der Bundeswehr als ein Erkennungsmerkmal der ersten konsequent
demokratischen Armee Deutschlands. Die einzelnen Bestandteile und die schlichte
Formen- und Farbensprache haben einen hohen internationalen
Wiedererkennungswert. Sie steht für eine eigene, gewachsene Tradition und
symbolisiert das Selbstverständnis der Bundeswehr als bescheidene
Parlamentsarmee des demokratischen Gemeinwesens.
Der Ausschuss sieht vor dem Hintergrund der Ausführungen keine Notwendigkeit für
die mit der Petition geforderte Einführung eines neuen Dienstanzuges für
Bundeswehrangehörige.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (pdf)