06.05.2024, 13:00
Folgende Änderungen:
Erweiterung der vorhandenen Zugvögel im Gebiet.
Text hinzugefügt: Eine Flächenversiegelung im Grundwassereinzugsgebiet, sowie drohende Kontaminierung der Gebiete und Dörfer durch Carbon u.a. Verbundstoffe durch Abrieb oder Havarien, Ölaustritt u.a. ist nicht hinnehmbar.
Neue Begründung:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist eine wunderschöne Naturlandschaft mit geschützten Tierarten wiewSeeadler, Fischadler, Schreiadler, Turmfalken, Weißstörchen,Weißstorch, Rotmilanen,Wiedehopf, Rohrweihen,Kornweihe Wiedehopfe,(nur noch 8-9 Brutpaare in Deutschland), Eulen, Fledermäusen,Singschwan, Seeadlern,Zwergschwan, Kranichen,Blässgans, Wildgänsen,Waldsaatgans, WildentenTundrasaatgans, u.a.,Rothalsgans und Zwerggans, Schwäne, Wildenten, u.a. Zugvögel, welche das vorgesehene Baugebiet als Lebensraum zum Brüten, als Rast- und Durchzugsgebiet und zum Überwintern nutzen. Betroffen sind auch viele Kleintiere.
Unser ländliches Umfeld hat einen unschätzbaren Wert für den regionalen und überregionalen Tourismus mit Rad, Reit- und Wanderwegen, dem Pilgerweg Mecklenburgische Seenplatte und bietet unverstellte Weitblicke in die Landschaft, saubere Luft, Ruhe und Erholung für Anwohner, Touristen und Tagesgäste. Insgesamt sind 99 Gebiete auf mehr als 15.000 Hektar in der Mecklenburger Seenplatte Potenzialflächen für industrielle WKA.
Unserer Meinung nach würden hohe Windkraftanlagen vielfältig das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen (zusätzlich durch Bau, Wartung, Havarien und Rückbau), zerstören gewachsene Sozialgemeinschaften und den Lebensraum von geschützten Tierarten. Eine Flächenversiegelung im Grundwassereinzugsgebiet, sowie drohende Kontaminierung der Gebiete und Dörfer durch Carbon u.a. Verbundstoffe durch Abrieb oder Havarien, Ölaustritt u.a. ist nicht hinnehmbar. Der Wert von Immobilien und Grundstücken würde mit dem Bau deutlich sinken, eine Abwanderung befördert und ein Zuzug von Bürgern eingeschränkt.
Neues Zeichnungsende: 15.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.589