Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
In einer Vorbesprechung des Kanukonzepts mit Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, -gruppen
und Ausschussgemeinschaften wurde parteiübergreifend der Wunsch geäußert, auch eine
Möglichkeit zur Befahrung mit Stand-Up-Paddling-Boards (SUP) zu eröffnen.
Das Gutachterbüro ist zum Ergebnis gekommen, dass SUP und Schlauchboote auf den schma-
len Fließgewässern in der Stadt Fürth mit stärkeren Strömungen und vielen Hindernissen
schwer zu steuern sind. Zum Schutz des Gewässerbetts und der Ufer mitsamt der dortigen Fauna empfahl das Gutachterbüro ausdrücklich ein komplettes Verbot von SUP und Schlauch-
booten.
Die Umweltreferate der Städte Nürnberg und Fürth haben nach Abwägung aller Aspekte den
gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, dem empfohlenen Verbot hinsichtlich von SUP (mit Aus-
nahme eines kurzen, vom Gutachter als vertretbar eingestuften Gewässerabschnitts der Red-
nitz bei einem SUP-Verein auf Nürnberger Stadtgebiet) zu folgen, nicht jedoch dem Verbot von
Schlauchbooten. Der Bevölkerung soll weiterhin – außerhalb der Ruhezeit – eine niederschwel-
lige Möglichkeit zum Erleben der Flüsse belassen werden. Die Befahrungsintensität mit
Schlauchbooten ist bislang eher gering und ein zukünftiges Nachsteuern bei negativen Entwick-
lungen jederzeit möglich. SUP hingegen können in Fürth wie bisher auf dem Main-Donau-Kanal
genutzt werden.
Begründet wird diese Differenzierung damit, dass die störende Kulissenwirkung von SUP-
Fahrenden (stehende Person) auf Brutvögel wesentlich größer ist als die von Boot-Fahrenden
(sitzende Person) und der Paddelschlag bei SUP tiefer ins Gewässer geht (SUP: senkrechter
Einstich des gesamten Paddelblatts, Boote: flacher, diagonaler Einstich), wodurch Eingriffe in
die Gewässersohle durch direkten Kontakt oder Verwirbelung und die damit verbundenen Ge-
fahren z.B. für Fischlaich und Bachneunaugen wahrscheinlicher sind. Zu selbigen Folgen kann
das Hineinfallen ungeübter Nutzer in das Gewässer führen.
Soweit in Kenntnis dieser fachlichen Erwägungen ein weiteres Abweichen vom Gutachten zu-
gunsten der SUP gewünscht ist, schlägt die Verwaltung vor, auf der Pegnitz den Abschnitt ent-
lang des Stadtparks zwischen Engelhardtsteg und Karlsteg vom ansonsten geltenden SUP-
Verbot auszunehmen:
- Der zusammenhängend befahrbare Abschnitt wäre mit ca. 750 m sogar länger als der in
Nürnberg auf der Rednitz zur SUP-Nutzung vorgesehene Bereich.
- Der Wasserstand ist durch die Stauwurzel der Wasserkraftanlage Wolfsgrubermühle re-
lativ konstant und ausreichend hoch, die Strömung ist moderat. Hindernisse (z.B.
Grundbäume) sind in dem Bereich nicht bekannt.
- Die Kartierungen zeigen in diesem begrenzten Abschnitt vergleichsweise geringe natur-
schutzfachliche und fischökologische Konfliktpotenziale auf.
- Der Bereich ist durch beidseitige, stark frequentierte Uferwege und den Stadtpark bereits
vorbelastet.
- Der Abschnitt liegt direkt innerstädtisch in einem attraktiven Bereich und in fußläufig er-
reichbarer Nähe zu ÖPVN-Anschlüssen sowie Parkmöglichkeiten.
- Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten sind vorhanden. Ggf. müssten kleinere Maßnahmen
zur Ertüchtigung veranlasst werden.
Da die oben skizzierten Schritte das Ergebnis eines teilweise recht kontroversen Abstimmungs-
prozesses sind und für den künftigen Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften bzgl. der Be-
fahrung von Gewässern eine grundsätzliche Bedeutung haben, wird seitens der Verwaltung um
Zustimmung des Umweltausschusses zu deren Umsetzung gebeten
Stellungnahme der Petitionsinitiatoren hierzu: Die störende Kulisse stehender Paddler ist einer Masterarbeit zu entnehmen die vom Deutschen Kanuverband längst mit einer Stellungnahme dazu beantwortet wurde. Das Stechpaddel wird auch beim Kanufahren genutzt.