18/05/2017 4:22
Pet 3-18-10-7125-020180
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass alle vegetarischen/veganen Produkte mit einem
„V-Label“ etikettiert werden müssen, damit sie von Verbraucherinnen und
Verbrauchern leichter erkannt werden können.
Er führt aus, dass viele Produkte „auf den ersten Blick“ vegetarisch oder vegan
erscheinen würden, man jedoch beim Lesen der Zutatenliste auf der Rückseite
feststellen müsse, dass dies nicht der Fall sei. Diese sei jedoch nicht immer ganz
eindeutig. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass ein Produkt zwar vegetarisch
bzw. vegan erscheinen würde, jedoch in der Zutatenliste tierische Inhaltsstoffe
aufgeführt seien.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 129 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist auf europäischer Ebene durch
die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die so genannte Lebensmittel-
Informationsverordnung (LMIV), harmonisiert. Dies hat die Folge, dass eine
anderweitige Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln EU-rechtlich nicht zulässig
ist. Nach der LMIV sind vorverpackte Lebensmittel grundsätzlich mit einem
Verzeichnis zu versehen, in dem alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres
Gewichtsanteils aufgeführt sind. Dies ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b LMIV.
Unter dem Begriff „Zutat“ sind dabei alle bei der Herstellung oder Zubereitung eines
Lebensmittels verwendeten Stoffe zu verstehen, die unverändert oder verändert im
Enderzeugnis vorhanden sind. Dies gilt auch für als Zutat verwendete Stoffe
tierischen Ursprungs.
Nach der Rechtslage handelt es sich derzeit bei der Deklaration eines Lebensmittels
als vegan bzw vegetarisch um die Bereitstellung freiwilliger Informationen. Die
Bundesregierung hat ausgeführt, dass es verschiedene Siegel gibt, die in vielen EU-
Staaten auf der Grundlage eines freiwilligen zertifizierten Kennzeichnungssystems
verwendet werden. Hersteller haben die Möglichkeit, freiwillig das so genannte „V-
Label“ zu verwenden, das in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e.V. an
Betriebe und Produkte vergeben wird, die keine Tierbestandteile verarbeiten bzw.
enthalten. Die Kriterien der Vergabe regelt der Vegetarierbund Deutschland e.V.
Informationen hierzu finden sich unter vebu.de/vebu-projekte/v-label.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die gewünschte Pflichtkennzeichnung
wegen der Vielfalt freiwilliger Informationsbereitstellung nicht erforderlich sei. Sie
hätte zudem einen großen Aufwand für die Unternehmen zur Folge und würde eine
überflüssige Information für die Mehrzahl der Bevölkerung darstellen, die kein
Interesse an diesen Informationen hat. Auch wenn der
lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Rahmen heute ermöglicht, dass Menschen,
die sich vegetarisch oder vegan ernähren möchten, über angemessene und
verlässliche Informationsmöglichkeiten verfügen, hat der Petitionsausschuss
Verständnis für den Wunsch nach diesbezüglicher Kennzeichnung. Da eine
Abweichung von den EU-rechtlichen Regelungen nicht zulässig ist, empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung (PDF)