12.02.2020, 19:19
Update der Petition und ihrer Ausrichtung
Neuer Titel: Verbot von WLAN-Strahlung an Grundschulen Kitas, Krippen und Schulen in Deutschland
Neuer Petitionstext: Ungeachtet zunehmender Warnungen über die gesundheitliche Belastung hochfrequenter Strahlung, wie sie durch Mobiltelefone oder WLAN entsteht, werden in Deutschland immer mehr Schulen "ans Netz" gebracht. Dies geschieht in der Regel durch Einrichtung von WLAN-Netzen, die die einzelnen Klassenräume und Pausenhöfe abdecken. Kinder sitzen in direkter Nähe zu WLAN-Routern, die sie während des Unterrichts - auch wenn die Computer gar nicht benutzt werden - permanent der Strahlenbelastung exponiert. exponiert. Ähnlich verhält es sich in Kitas und Krippen, wo oft ein einzelner Rechner für die Verwaltung ein WLAN-Netz über die gesamten Räumlichkeiten aufspannt.
Angesichts der möglichen gesundheitlichen Risiken und vermuteten Einflüsse auf die Lernleistung ist ein sofortiges Verbot von WLAN-Routern in deutschen Grundschulen allein schon aus Fürsorgepflicht geboten. Hier hinkt Deutschland anderen Ländern wie Frankreich (Verbot von WLAN in Krippen), Zypern (Verbot von WLAN In Kindergärten, Ärztekammer fordert Verbot von WLAN an Schulen) oder Finnland (Eltern setzen abschaltbare WLAN-Router in Grundschulen durch) hinterher.
Neue Begründung: Die Gründe für die Abschaffung von WLAN in Grundschulen Kitas, Krippen und Schulen sind so zahlreich und so drängend, dass es umso mehr verwundert, dass das Thema bisher nicht von der Politik priorisiert wurde:
- Deutschland ignoriert bislang alle Warnsignale der Wissenschaft, auf die andere Länder längst reagiert haben. So verabschiedete das französische Parlament am 29. Januar 2015 das Gesetz zur "Eingrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber Mikrowellenstrahlung", welches u.a. ein Verbot von WLAN in Kinderkrippen vorsieht. In Grundschulen darf WLAN nur aktiv sein, wenn es der Unterricht zwingend erfordert. Davor und danach muss das WLAN ausgeschaltet sein.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auf seiner Homepage zum Umgang mit Smartphones und Tablets (Stand März 2018): "Ganz besonders wichtig ist die Minimierung der Strahlenbelastung für Kinder. Sie befinden sich noch in der Entwicklung und könnten deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren."
- Ebenfalls warnt das Bundesamt für Strahlenschutz seit 2015 generell: Schulen sollten ihre Schüler nicht per Funk ans Internet anbinden und auf WLAN-Netze verzichten!
www.welt.de/gesundheit/article137612666/Bundesamt-warnt-Schulen-vor-WLAN-Netzen.html
Dr. Klaus Scheler, Physiker an der Uni Heidelberg, beschäftigt sich seit sieben Jahren mit dem Thema WLAN-Klassen: „Für Kinder ist WLAN-Strahlung gefährlicher als für Erwachsene, da ihre Knochen noch dünner sind und sie noch in der Entwicklung stecken.“ Für ihn ist das Einrichten von sogenannten „WLAN-Klassen“ deswegen verantwortungslos.
www.praxisvita.de/internet-schuld-konzentrationsstoerungen-bei-kindern-9818.html
Verbraucherschützer wie Peter Hensinger von der Org „diagnose Funk“ sammeln seit Jahren Studien zu Handy- und WLAN-Strahlung, die toxische Effekte zeigen. Es gebe bislang 130 Studien, die Schädigungen von Spermien und Embryo belegen, 80 wiesen auf auf DNA-Strangbrüche hin. "Die Studienlage gibt uns von Jahr zu Jahr mehr recht."
www.swr.de/swr2/wissen/elektrosmog-krankheit,broadcastcontrib-swr-15544.html
Selbst die Telekom warnt inzwischen vor der Aufstellung der WLAN Router in der Nähe von "Aufenthaltsräumen". So heißt es auf Seite 21 der Bedienungsanleitung des sog. SPEEDPORT SMART: "Funksignale: Die integrierten Antennen Ihres Speedports senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten."
www.telekom.de/hilfe/downloads/kurzbedienungsanleitung-speedport-smart.pdf [PDF]
- Strahlenbiologen wie Prof. Lengfelder warnen eindringlich vor der schädlichen Wirkung von WLAN-Strahlung auf den menschlichen Körper. Am ehesten verdeutlicht das sog. "Kresse-Experiment" die schädliche Wirkung der Strahlenbelastung auf Organismen: Kresse unter WLAN-Strahlung geht ein, während Pflanzen in der Kontrollgruppe gesund bleiben. Außerdem werden bei von der Industrie eingehaltenen Grenzwerten bislang nur seltsame Aspekte wie die "Erwärmung des Gewebes" als Orientierung herangezogen, obwohl die reine Erwärmung für die (kindlichen) Gesundheitsschäden gar nicht der ausschlaggebende Aspekt sein mag.
www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article160308200/Wie-schaedlich-ist-WLAN-Strahlung-fuer-den-Menschen.html
- WLAN, wie es in Mietwagen eingeschaltet ist, führt nach Studienergebnissen zur Veränderung von Hirnströmen und kann Burnout-ähnliche Symptome hervorrufen.
www.ibes-gegen-elektrosmog.de/veraenderte-gehirnstroeme-im-auto/
- Experten kritisieren seit Jahren, dass im Rahmen des "Digitalpakts" gesundheitsschädliches WLAN in völliger Ignoranz der Gesundheitsrisiken an Schulen installiert wird. Siehe dazu auch:
www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=377&class=DownloadItem [PDF]
- Es gibt kostengünstige, leicht umzusetzende Alternativen zu WLAN, wie etwa die Maßnahmen der israelischen Stadt Haifa zeigen: Der dortige Bürgermeister Yona Yahav gab 2016 bekannt, dass WiFis von sämtlichen Schulen zu entfernen seien. „Wenn es einen Zweifel gibt, der unsere Kinder betrifft, gibt es keine Zweifel“, sagte Yahav gegenüber der Presse. Er ordnete an, dass alle WiFis sofort deinstalliert werden und stattdessen auf kabelgebundenes Internet zurückgegriffen wird.
- Es handelt sich um einen typischen Themenbereich, bei dem jetzt schon weitreichende Fakten auf dem Tisch liegen, und es nur noch an der politischen Umsetzung hapert - Vergleichbar mit dem nun endlich Schritt für Schritt umgesetzten Aluminium-Verbot für Impfungen und Deosprays. Weitere Untätigkeit im Bezug auf WLAN-Strahlenbelastung in Klassenzimmern Klassenzimmern, Kitas und Krippen schadet vor allem den Schwächsten der Gesellschaft, die eigentlich besonderen Schutz der Politik genießen müssten.
(Foto: pixabay)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4145 (4026 in Deutschland)