der hessische Landtag hat das Minsterium des Innern, für Sicherheit und Heimschutz beauftragt eine Stellungnahme zu Ihrer Petition zu verfassen. Das Minsterium ist der Meinung, dass es Ihrem Anliegen bereits nachgekommen ist und teilt Ihnen die konkreten Schritte, die umgesetzt wurden mit. Die volle Stellungnahme finden Sie im Anhang.
der Petitionsausschuss hat in seiner 13. Plenarsitzung am 19. Juni 2023 über das Anliegen der Petition beraten. Anschließend wurde die Petition an das zuständige hessische Ministerium zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 00040/21 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Hessen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Weitere Quellen wurden hinzugefügt, um die Aussagen zu belegen und zu begründen und um weiteren Kontext zu bieten.
Neue Begründung:
Warum ist die Petition wichtig?
Niemand zahlt gerne Steuern, aber, Hand aufs Herz: wie sollen Schulen, Lehrer, Universitäten, Kindergärten, Straßen und vieles mehr ohne Steuern bezahlt werden?
Der Staat fordert von uns allen Steuerehrlichkeit. Deshalb fordert die Steuergewerkschaft von der Hessischen Landesregierung im Gegenzug Besoldungsgerechtigkeit. Zum Teil liegt das Einkommen der Beamtinnen und Beamten in Hessen unter der Grundsicherung (VGH Kassel, Urteil vom 30. November 2021 – 1 A 863/18 – openjur Rn. 74, 124).
Was bedeutet das?
Grundlage der Besoldung ist in Deutschland das sogenannte Alimentationsprinzip. Die amtsangemessene Alimentation, also Besoldung, gehört zum Kernbereich der Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und sie über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs-Verbauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht.
Was „angemessen“ ist entscheiden nicht allein Politiker, sondern im Streitfall auch die Gerichte. So hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 entschieden, dass die Bezahlung von Beamten über der Grundsicherung liegen muss und zwischen den Besoldungsstufen ein angemessener Abstand bestehen muss. Die Hessische Landesregierung hätte deshalb die Besoldung längst deutlich erhöhen müssen. Die vorgebrachten Lösungsvorschläge sind allerdings unzureichend und nicht zufriedenstellend (LT-Drucks. 20/9499).
Was tut die Hessische Landesregierung jetzt?
Mit ihrem Haushaltsentwurf für 2023 und 2024 hat die Hessische Landesregierung erstmalig auf dieses Urteil reagiert. Sie will die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten in beiden Jahren um jeweils drei Prozent strukturell erhöhen. Mit diesen „Tippelschritten“ wäre die Besoldung erst in weiteren acht Jahren gesetzeskonform.
Dies akzeptiert die Hessische Steuergewerkschaft nicht, die auch die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof angestoßen hatte. Sie fordert deshalb eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung in zwei Schritten von jeweils 8 Prozent in 2023 und 2024 und einen dritten Erhöhungsschritt von nochmals 8 Prozent in 2025, um das verfassungsmäßige Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen neu auszutarieren. Ferner sind Nachzahlungen als Ausgleich mindestens für die Null- und Minusrundenjahre 2015 und 2016 erforderlich.
Eine gesetzeskonforme Besoldung ist auch notwendig, um neues qualifiziertes Personal für die Steuerbehörden zu gewinnen und zu halten. So fehlen 1500 Beschäftigte in Hessens Finanzbehörden, wobei die enormen Beratungsleistungen der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten während der Pandemie und bei der Umstellung der Grundsteuer gezeigt haben, wie wichtig eine bürgernahe und serviceorientierte Finanzverwaltung für uns alle ist.
Unterstützen Sie deshalb bitte unsere Forderung nach Besoldungsgerechtigkeit mit Ihrer Unterschrift.
Weitere Quellen wurden hinzugefügt, um die Aussagen zu belegen und zu begründen und um weiteren Kontext zu bieten.
Neue Begründung:
Warum ist die Petition wichtig?
Niemand zahlt gerne Steuern, aber, Hand aufs Herz: wie sollen Schulen, Lehrer, Universitäten, Kindergärten, Straßen und vieles mehr ohne Steuern bezahlt werden?
Der Staat fordert von uns allen Steuerehrlichkeit. Deshalb fordert die Steuergewerkschaft von der Hessischen Landesregierung im Gegenzug Besoldungsgerechtigkeit. Zum Teil liegt das Einkommen der Beamtinnen und Beamten in Hessen unter der Grundsicherung (VGH Kassel, Urteil vom 30. November 2021 – 1 A 863/18 – openjur Rn. 74, 124).
Was bedeutet das?
Grundlage der Besoldung ist in Deutschland das sogenannte Alimentationsprinzip. Die amtsangemessene Alimentation, also Besoldung, gehört zum Kernbereich der Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und sie über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht.
Was „angemessen“ ist entscheiden nicht allein Politiker, sondern im Streitfall auch die Gerichte. So hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 entschieden, dass die Bezahlung von Beamten über der Grundsicherung liegen muss und zwischen den Besoldungsstufen ein angemessener Abstand bestehen muss. Die Hessische Landesregierung hätte deshalb die Besoldung längst deutlich erhöhen müssen. Die vorgebrachten Lösungsvorschläge sind allerdings unzureichend und nicht zufriedenstellend (LT-Drucks. 20/9499).
Was tut die Hessische Landesregierung jetzt?
Mit ihrem Haushaltsentwurf für 2023 und 2024 hat die Hessische Landesregierung erstmalig auf dieses Urteil reagiert. Sie will die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten in beiden Jahren um jeweils drei Prozent strukturell erhöhen. Mit diesen „Tippelschritten“ wäre die Besoldung erst in weiteren acht Jahren gesetzeskonform.
Dies akzeptiert die Hessische Steuergewerkschaft nicht, die auch die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof angestoßen hatte. Sie fordert deshalb eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung in zwei Schritten von jeweils 8 Prozent in 2023 und 2024 und einen dritten Erhöhungsschritt von nochmals 8 Prozent in 2025, um das verfassungsmäßige Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen neu auszutarieren. Ferner sind Nachzahlungen als Ausgleich mindestens für die Null- und Minusrundenjahre 2015 und 2016 erforderlich.
Eine gesetzeskonforme Besoldung ist auch notwendig, um neues qualifiziertes Personal für die Steuerbehörden zu gewinnen und zu halten. So fehlen 1500 Beschäftigte in Hessens Finanzbehörden, wobei die enormen Beratungsleistungen der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten während der Pandemie und bei der Umstellung der Grundsteuer gezeigt haben, wie wichtig eine bürgernahe und serviceorientierte Finanzverwaltung für uns alle ist.
Unterstützen Sie deshalb bitte unsere Forderung nach Besoldungsgerechtigkeit mit Ihrer Unterschrift.
Quellen wurden hinzugefügt, um die Aussagen zu belegen und zu begründen.
Neuer Petitionstext:
Unsere Forderung:
Recht und Gesetz sind die Grundlage unserer Demokratie. Was aber ist, wenn sich der Gesetzgeber nicht an seine eigenen Gesetze hält? So ist das in Hessen bei der Beamtenbesoldung. Seit acht Jahren entlohnt die Hessische Landesregierung seine Beamtenschaft deutlich zu niedrig.niedrig (VGH Kassel, Urteil vom 30. November 2021 – 1 A 863/18 – openjur Rn. 87, 100, 124, 157). Deshalb fordert die Hessische Steuergewerkschaft für alle seine Mitglieder und die anderen 100.000 aktiven Beamtinnen und Beamten in Hessen sowie die Ruheständler eine verfassungskonforme und damit gerechte Besoldung. Unterstützen Sie bitte diese Forderung mit Ihrer Unterschrift!
Neue Begründung:
Warum ist die Petition wichtig?
Niemand zahlt gerne Steuern, aber, Hand aufs Herz: wie sollen Schulen, Lehrer, Universitäten, Kindergärten, Straßen und vieles mehr ohne Steuern bezahlt werden?
Der Staat fordert von uns allen Steuerehrlichkeit. Deshalb fordert die Steuergewerkschaft von der Hessischen Landesregierung im Gegenzug Besoldungsgerechtigkeit. Zum Teil liegt das Einkommen der Beamtinnen und Beamten in Hessen unter der Grundsicherung. Grundsicherung (VGH Kassel, Urteil vom 30. November 2021 – 1 A 863/18 – openjur Rn. 74, 124).
Was bedeutet das?
Grundlage der Besoldung ist in Deutschland das sogenannte Alimentationsprinzip. Die amtsangemessene Alimentation, also Besoldung, gehört zum Kernbereich der Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und sie über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht.
Was „angemessen“ ist entscheiden nicht allein Politiker, sondern im Streitfall auch die Gerichte. So hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 entschieden, dass die Bezahlung von Beamten über der Grundsicherung liegen muss und zwischen den Besoldungsstufen ein angemessener Abstand bestehen muss. Die Hessische Landesregierung hätte deshalb die Besoldung längst um 24 Prozentdeutlich erhöhen müssen. SieDie missachtetvorgebrachten dieseLösungsvorschläge Regelsind seitallerdings acht Jahrenunzureichend und verwehrtnicht ihrerzufriedenstellend Beamtenschaft(LT-Drucks. ein Viertel des Lohns.20/9499).
Was tut die Hessische Landesregierung jetzt?
Mit ihrem Haushaltsentwurf für 2023 und 2024 hat die Hessische Landesregierung erstmalig auf dieses Urteil reagiert. Sie will die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten in beiden Jahren um jeweils drei Prozent strukturell erhöhen. Mit diesen „Tippelschritten“ wäre die Besoldung erst in weiteren acht Jahren gesetzeskonform.
Dies akzeptiert die Hessische Steuergewerkschaft nicht, die auch die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof angestoßen hatte. Sie fordert deshalb eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung in zwei Schritten von jeweils 8 Prozent in 2023 und 2024 und einen dritten Erhöhungsschritt von nochmals 8 Prozent in 2025, um das verfassungsmäßige Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen neu auszutarieren. Ferner sind Nachzahlungen als Ausgleich mindestens für die Null- und Minusrundenjahre 2015 und 2016 erforderlich.
Eine gesetzeskonforme Besoldung ist auch notwendig, um neues qualifiziertes Personal für die Steuerbehörden zu gewinnen und zu halten. So fehlen 1500 Beschäftigte in Hessens Finanzbehörden, wobei die enormen Beratungsleistungen der Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten während der Pandemie und bei der Umstellung der Grundsteuer gezeigt haben, wie wichtig eine bürgernahe und serviceorientierte Finanzverwaltung für uns alle ist.
Unterstützen Sie deshalb bitte unsere Forderung nach Besoldungsgerechtigkeit mit Ihrer Unterschrift.
Vielen Dank!
Neues Zeichnungsende: 08.10.2023 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Hessen)