23.05.2023, 07:49
Zwar ist die Vermietung des Altstadt Pubs – bisher – privatrechtlicher Natur.
Es gibt aber eine Möglichkeit, den Altstadt Pub an seinem Standort zu behalten, ohne dass Vermieter:innen gegen den normalen Betrieb im Pub vorgehen können.
Eine Kommune/eine Stadt, speziell die Stadtverordnetenversammlung mit dem Unterausschuss für Kultur, Bildung und Sport sind dafür zuständig, Kulturgüter in einer Stadt zu schützen. Speziell ist hiermit die Abteilung „Kulturförderung“ beauftragt. Die Kulturförderung schützt u. A. den BESTAND von Kulturgütern auf den Gebieten der Musik und der Soziokultur, etc.
Eine Soziokultur stellt die Summe aus allen kulturellen, sozialen und politischen Interessen und Bedürfnissen in einer Gesellschaft dar. Der Altstadt Pub betreibt Schankwirtschaft, fördert Zusammenkünfte der Gesellschaft in Form von Sportveranstaltungen und betreibt Live-Musikveranstaltungen, die definitiv soziokulturelle Bedürfnisse darstellen.
Wenn wir es also schaffen, dass der Kulturausschuss den Altstadt Pub in die Kulturförderung aufnimmt, haben Vermieter:innen – trotz Privatrecht – keine Handhabe mehr, den normalen Betrieb des Lokals einzuschränken.