Umsatzsteuer - Keine Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.438 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.438 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 13:01

Petra Furtuna

Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass die Mehrwertsteuer auf
Gemüse abgeschafft wird.

frisches Obst und

Zur Begründung der Abschaffung der Erhebung von Mehrwertsteuer auf diese
Produkte wird angeführt, dass der günstigere Preis einen Anreiz darstelle, dass in
der Bevölkerung verstärkt gesündere Lebensmittel konsumiert würden. Hierdurch
wiederum würden über die gesündere Ernährung volkswirtschaftliche Kosten
gesenkt, die aufgrund ungesunder Ernährung entstünden. Durch diese Senkung
volkswirtschaftlicher Kosten
könnten
die
entgangenen Einnahmen
durch
Abschaffung der Mehrwertsteuer auf diese Produktgruppen zumindest zum Teil
kompensiert werden.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Internetseite des Deutschen
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
Bundestages
1.438
eingestellt.
Es
gingen
Mitzeichnungen
sowie
61 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Anliegen liegt eine weitere Eingabe als Mehrfachpetition vor, die wegen
des Sachzusammenhangs in die Beratung mit einbezogen wird.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss stellt
innerhalb der
fest, dass die Mehrwertsteuer
Europäischen Union (EU) weitgehend harmonisiert ist. Die einzelnen Mitgliedstaaten

sind an die Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem gebunden.
In den Artikeln 132 bis 137 der Richtlinie
2006/112/EG ist explizit festgelegt, welche Umsätze bzw. Tätigkeiten von der Steuer
zu befreien sind. Da frisches Obst und Gemüse hier nicht aufgeführt sind, würde
eine Steuerbefreiung gegen geltendes Unionsrecht verstoßen.

Nach Überzeugung des Petitionsausschusses könnte eine Steuerbefreiung von
frischem Obst und Gemüse auch kein geeignetes Mittel darstellen, um einen Anreiz
dahingehend zu schaffen, gesündere Lebensmittel zu konsumieren. Seitens des
Gesetzgebers könnte nämlich nicht sichergestellt werden, dass eine Steuerbefreiung
tatsächlich über niedrigere Preise an den Verbraucher weitergegeben wird.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass frisches Obst und Gemüse
in Deutschland bereits dem ermäßigten Steuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
Anlage 2 Umsatzsteuergesetz UStG). Im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode
ist mit Blick auf die Umsatzsteuer weiterhin festgehalten, dass es Handlungsbedarf
bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen dahingehend gibt, dass bestehende
Benachteiligungen überprüft werden müssen. Aus diesem Grund soll eine
Kommission eingesetzt werden, die sich mit der Systemumstellung bei der
Mehrwertsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.
Die Einsetzung dieser Kommission ist
im Rahmen der Kabinettsklausur vom
06./07.06.2010 konkret beschlossen worden.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.


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