13.09.2017, 12:07
nichtmehr aktuell
Neuer Titel: Überarbeitung von §11 Abs.4 Satz 1 KAG-hessen indirekt außer Kraft
Neuer Petitionstext: §11 Abs.4 Satz1 KAG ist pauschal festgelegt, ohne eine Relativierung zwischen den zu zahlenden Beiträgen und dem Einkommen, bzw. der Zahlungsfähigkeit der betroffenen Bürger in Betracht zu ziehen. Aufgrund dieser Nichtinbetrachtnahme kommt es auf Seite der betroffenen Ortonormalverbraucher mit mäßigem bis extrem niedrigem Einkommen, bzw. Rente oder Sozialgeld, zu erheblichen finanziellen und damit bis zu exestenziellen Problemen, da es aufgrund von Alter und damit einer immer niedriger werdenden Kreditwürdigkeit oder einer durch ein niedriges Einkommen verschuldeten Zahlungsunfähigkeit, bzw. eine durch einen Kredit verursachte lebenslange Verschuldung zur erheblichen negativen Beeinträchtigung des Lebensstandarts kommen kann.
Hierbei handelt es sich um eine nicht hinnehmbare Maßnahme zur Entlastung der komunalen Haushälter, auf Kosten der Bürger/-innen.- Bürgerinnen und Bürger sollten nicht für schwarze Zahlen den Kopf hinhalten müssen, was den in diese Gesetzgebung involvierten Poltikern, den demokratisch bestimmten Vertretern der Bürgerinnen und Bürger, eigentlich klar sein sollte.
Wir fordern die für den Bürger positive Überarbeitung von §11 Abs.4 Satz 1 KAG:
Die momentan festgeschriebenen Mindestprozentsätze der Beiträge für die betroffenen Bürger sollten jeweils um 50% erniedrigt werden. Die restlichen 50% der festgeschriebenen Mindestprozentsätze der Beiträge für die betroffenen Bürger sollte aus nationalen Steuereinnahmen finanziert werden.
Wieviel ein Bürger von den neuen Mindestprozentsätzen der Beiträge für die betroffenen Bürger zahlen muss, sollte individuell von Einkommen und Zahlungsfähigkeit abhängig gemacht werden.
KAG: www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146167,13
Neue Begründung: Jeder in deutschland wohnhafte Bürger kann bei Baumaßnahmen an Öffentlichen Wegen zur Kasse gebeten werden und das, wie das Kommunalabgabengesetz in Hessen zeigt. Um zu verhindern, dass wir Bürger unverhältnismäßige Beiträge, die uns exestenzielle Probleme einbringen können, zahlen müssen, sollten wir die geltenden Gesetze, die diesen Bereich regeln ( siehe KAG-Hessen), mit unserer demokratisch zustehenden Macht, zu unserern Gunsten ändern - im Sinne des Allgemeinwohls.
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Wochen