Erfolg
Kultur

Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung vom 12. Januar 2022

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Schleswig-Holstein

1.995 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.995 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

23.01.2022, 15:41

Links Studien sowie einem zur Studie gehörendem Video eingefügt


Neue Begründung:

Die Bläserarbeit hat - nicht nur in Schleswig-Holstein - einen hohen kulturellen und sozialen Stellenwert.

Mit der neuen Verordnung wird das Engagement der Bläserarbeit während der gesamten Pandemie herabgesetzt und einem Besuch im Fitnessstudio oder der Sauna wird mehr Wichtigkeit zugesprochen als dem - bisher stets vorbildlichen, vorsichtigen und rücksichtsvollen - Verhalten der Bläserinnen und Bläser.

Uns ist wichtig klarzustellen, dass wir nicht gegen strenge Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind, wir glauben keiner von uns Bläsern ist das wie die Vergangenheit gezeigt hat. Aber wir empfinden es als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar wie die Einschränkungen der aktuellen Verordnung verteilt worden sind.

Wir Bläser sind keine Treiber der Pandemie, es gibt keinen Grund unser Musizieren einfach pauschal zu verbieten während Sport im Fitnessstudio, Fussballstadion oder beim Handball unter Auflagen erlaubt bleibt.

Bereits vor über einem Jahr haben Studien belegt, dass die Aerosole bei uns Bläsern überhaupt nicht so stark im Raum verteilt werden wie man es vielleicht vermutet. Ein Video des Bayrischen Rundfunk in dem das Ergebnis der LMU-Studie sehr gut dargestellt wird ist hier zu finden (youtu.be/Ziqr8SdyFBA).

Den Link zu einem ausführlicheren Bericht findet ihr hier (t1p.de/lmu-studie) und hier (t1p.de/lmu-studie2) sowie eine weitere Zusammenfassung von Studien der Berliner Charité und der Bundeswehr ist hier zu finden (t1p.de/aerosolstudien).

Die wichtige Erkenntnis: bei den meisten Blasinstrumenten ist bereits nach einem halbem Meter Schluß mit dem Luftstrom - und dies ist durch alle diese Studien bewiesen worden. Deshalb ist es durchaus möglich mit Abstand, Lüften und Auflagen wie zB 2G+ auch weiterhin in geschlossenen Räumen mit Blasinstrumenten zu musizieren.

Und wenn tatsächlich die akute Lage ein Verbot erforderlich macht, dann muss die akute Lage folgerichtig auch für alle Bereiche gelten, somit auch zB für den Sport.

Dies ist dann nur schlüssig und gerecht - das ist es was wir fordern!

Nichts hiervon soll ein Aufruf sein die Verordnung zu boykottieren oder soll die Gefahr der Pandemie herunter spielen.

Wir halten uns an die gültige Verordnung und befürworten strenge Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Aber die aktuelle Verordnung empfinden wir als zutiefst ungerecht bei der Verteilung und Gewichtung der Verbote und Auflagen, deshalb unterstützen wir aktiv die Forderung des Landesmusikrat und hoffen auf eine gerechtere Neufassung der Verordnung.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.383 (1.203 in Schleswig-Holstein)


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