22.01.2021, 18:55
Wir haben nur einen Rechtschreibfehler korrigiert.
Neuer Petitionstext:
Diese Petition ist auf der Grundlage eines offenen Briefes an verschiedene politische Enstscheidungsträger*innen entstanden.
Wir danken an dieser Stelle allen Menschen, die sich seit Monaten über das erwartbare Maß hinaus für die Bedürfnisse von trauernden Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, kirchlichen Gemeinden, Bestattungsunternehmen und anderen Einrichtungen einsetzen. Wir danken ausdrücklich auch allen Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern, Behörden und der Politik, die sich für die von der Pandemie Betroffenen einsetzen und ihre Not ernst nehmen.
Corona und die vielfältigen Folgen
Die Corona-Pandemie ist eine ernstzunehmende Situation, die Gesundheit und Leben vieler Menschen bedroht und durch die Einschränkungen sozial gewohnter und geübter Abläufe und Rituale weitreichende Folgen haben wird. Die Pandemie bedroht nicht nur Leben, sie bedroht auch Trauerprozesse, welche sich auch auf Verluste durch ein notwendig gefordertes Anpassen an die bedrohliche Situation beziehen. Trauer findet so in fast allen menschlichen Bereichen des Lebens statt und erfasst inzwischen jede*n Bürger*in.
Wir warnen eindringlich vor den zu erwartenden Spätfolgen, die bei nicht angemessen unterstützter Trauer, aufgrund von Verlusten nahestehender Menschen, Verlust der Arbeit, Verlust von gemeinschaftlichen Erlebnissen oder durch nicht gelebte Abschiede entstehen können. Trauerbegleitung und Trauerberatung sind in der Pandemiesituation systemrelevant und müssen auch so offiziell anerkannt und benannt werden.
In den vergangenen Monaten der Pandemie haben sich die Bedingungen für Menschen, die von Verlust und Abschied betroffen sind, extrem verändert. Aus diesen Bedingungen resultieren unsere Forderungen:
Wir fordern die Begleitung von trauernden Menschen durch qualifizierte Trauerbegleiter*innen, um Spätfolgen für nicht realisierte Trauer zu reduzieren! Gerade ältere trauernde Menschen haben oft nicht die Möglichkeit, Online-Angebote wahrzunehmen. Aktuell wird ausschließlich schwerstbelasteten trauernden Menschen durch Psychotherapeut*innen eine Begleitung gewährleistet. Diese sind oft nicht ausreichend für die Arbeit mit Menschen in Trauer qualifiziert und im ambulanten Setting ohnehin überlastet: schnelle Unterstützung ist so nicht möglich.
Wir fordenfordern den Zugang für Besucher*innen, sowie haupt- und ehrenamtlich tätige Sterbe- und Trauerbegleiter*innen in pflegerische Einrichtungen zum Abschiednehmen und als Unterstützung. Wir erbitten die Unterstützung der Gesundheitsministerien bei der Organisation der dafür nötigen Ressourcen (Masken, Schnelltests, Einsatz von Freiwilligen für Testungen). Diese Forderung gilt auch für Wohngruppen, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen leben.
Der Deutsche Ethikrat hat dazu eine ad-hoc-Empfehlung am 18.12.2020 publiziert: www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-langzeitpflege.pdf
Auch ein Artikel aus der Zeit greift das Thema auf: www.zeit.de/news/2021-01/14/experte-pandemie-erschwert-sterbe-und-trauerbegleitung
Wir fordern ein bundesweit einheitliches Bestattungsreglement und die Ausweitung des Teilnehmerkreises bei Trauerfeiern und auch dort gegebenenfalls den Einsatz von mehr Testungen, Schutzkleidung und die Nutzung von Außenanlagen. Wir fordern die Anerkennung von Bestattern als systemrelevante Berufsgruppen und die enge Vernetzung mit den Angeboten der Kirchen, Religionsgemeinschaften und Trauergruppen.
Wir fordern eine klare und öffentliche Aussage zur Möglichkeit von dem Körper des Verstorbenen Abschied zu nehmen und dass eine Bestattung und Verabschiedung generell wie gewünscht möglich sind. Es bestehen keine zwingenden Einschränkungen in diesem Bereich. Das RKI gibt hierzu sinnvolle Empfehlungen. www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html;jsessionid=08F1AE7B19423E7D97FB26E352808A80.internet091?nn=2386228
Wir fordern die öffentliche Anerkennung der Trauer in dieser weltweiten Pandemie in Form eines Gedenktages, der bundesweit mit Ritualen, zentralen oder dezentralen Gedenkfeiern einhergehen könnte und Raum für das Klagen lässt. Wir schlagen dafür den 22. März 2021 vor.
Neue Begründung: Was geschieht, wenn Trauer nicht angemessen unterstützt werden kann?
Trauer gehört zum Leben. Trauer, die keine Gestaltungsmöglichkeit und keine Resonanz findet, kann krank machen. Der Prävention der Folgen nicht angemessen unterstützter Trauer ist demzufolge in dieser Pandemie besondere Aufmerksamkeit einzuräumen. Jeder Trauerverlauf hängt von vielen Faktoren ab, z.B. der Art des Abschiedes, den persönlichen Umständen und Belastungen und den Lebenserfahrungen der trauernden Menschen.
Der Tod eines nahen Angehörigen oder eines eng vertrauten Menschen stürzt die meisten Menschen in einen bisher nicht gekannten und stark belastenden Ausnahmezustand: Schlafstörungen, Antriebsschwäche, Appetitlosigkeit, depressive Stimmungen, bis hin zu suizidalen Gedanken sind normale Reaktionen auf den Verlust einer nahestehenden Person oder eines anderen Verlustes. Das hat sich auch in der Corona-Pandemie nicht geändert, zugleich erreicht die Anzahl der betroffenen Menschen ein historisches Ausmaß. Mehr und mehr Menschen müssen allein damit fertig werden. Wenn diesen nicht angemessene Unterstützung angeboten wird, drohen angesichts der aktuellen Umstände aus vielen Trauerverläufen manifeste psychische Störungen zu werden.
Als Fachverband wissen wir um die Notwendigkeit präventiver Wirkungsmöglichkeiten von Trauerbegleitung und sehen uns als Interessenvertretung und Sprachrohr für trauernde Menschen.
Am 22. März jährt sich der Tag des 1. Lockdown zum ersten Mal. Das haben wir als Vorstand des BVT mit Mitgliedern des BVT, Unterstüzer*innenUnterstützer*innen und Expert*innen zum Anlass für diese Petition genommen. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für trauernde Menschen in der Corona-Pandemie und darüber hinaus.
Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Unterzeichnen Sie diese Petition!
#traueristsystemrelevant
Herzlichen Dank
Marianne Bevier 1. Vorsitzende Bundesverband Trauerbegleitung e. V.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)