Region: Achim
Verkehr

Tempo 30 für die Bahnhofstraße in Achim-Baden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und untere Verkehrsbehörde

50 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

50 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

02.09.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


01.09.2021, 13:26

Moin zusammen,

50 Stimmen für so eine Sache, finde ich eigentlich sehr wenig, wenn man überlegt, dass ich 160 Zettel an die Haushalte in der Bahnhofstraße verteilt habe, ich die Grundschule Baden, den Kindergarten Baden, die FREIEN WÄHLER, die GRÜNEN angeschrieben habe, mit der Bitte um Unterstützung und ich im Netzwerk "nebenan.de" auf die Petition aufmerksam gemacht habe. Von beiden politischen Parteien kam NULL Reaktion, von der Grundschule ebenso keine, ob und was denn veranlasst wurde (Weiterleitung meiner E-Mail an die Elternvertretung?). Nach verhältnismäßig geringer Resonanz für das Anliegen, kann man vermuten, dass von den meisten Anwohnern eine Reduzierung der Geschwindigkeit entweder nicht gewünscht wird oder einfach nur Dessinteresse für dieses Thema vorherrscht. Ich vermute eher das Letztere (wie so oft im Leben). Sicher hätte man noch mehr tun können (Zeitung, weitere Netzwerke, persönliche Ansprachen der Bewohner), aber ich wollte bewusst nur die für die Idee "begeistern", die in irgendeiner Form betroffenen sind. Zudem ist meine Zeit beschränkt und ich finde, niemand soll etwa in der persönlichen Ansprache überredet werden, sondern sich frei, auch für das nichts tun entscheiden können. - Was fange ich mit den 50 Stimmen an? Ich habe mir nach langem hin und her überlegt, dass ich die Petition nach der Bundestags- und Bürgermeisterwahl ohne viel "Schnickschnack" einreichen werde. Vielleicht erhalte ich die Möglichkeit, das Anliegen persönlich vorzutragen. Ich werde diese Möglichkeit nutzen. Ansonsten ... ist die Zeit für eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Bahnhofstraße vielleicht noch nicht reif.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Kottulinsky


26.03.2021, 21:05

leichte Korrekturen zur besseren Verständlichkeit


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bittet.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) möglich ist oder nunmehr im Gewerbegebiet Ost, für die, die über Borstel zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord gelangen wollen.

Unterstützen können Sie diese Petition unter:https://www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-badenVielen Dank für Ihre Unterstützung!Axel Kottulinsky
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (5 in Achim)


26.03.2021, 21:04

leichte Korrekturen zur besseren Verständlichkeit


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bittet.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) möglich ist oder nunmehr im Gewerbegebiet Ost, für die, die über Borstel zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord gelangen wollen.

Unterstützen können Sie diese Petition unter:

www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-baden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Axel Kottulinsky


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (5 in Achim)


26.03.2021, 19:30

Aktualisierung der Gebiete, in denen nun Tempo 30 eingeführt wurde.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bittet.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) möglich ist oder nunmehr im Gewerbegebiet Ost, für die, die über Borstel zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord gelangen wollen.

Untersützen können Sie dieses Petition unter:https://www.openpetition.de/verwaltung/bearbeiten/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-badenVielen Dank für Ihre Unterstützung!Axel Kottulinsky
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (5 in Achim)


26.03.2021, 19:28

Aktualisierung der Gebiete, in denen nun Tempo 30 eingeführt wurde.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bittet.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) möglich ist oder nunmehr im Gewerbegebiet Ost, für die, die etwa über Borstel zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord gelangen wollen.

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www.openpetition.de/verwaltung/bearbeiten/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-baden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Axel Kottulinsky


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (5 in Achim)


26.03.2021, 19:23

Aktualisierung der Gebiete, in denen nun Tempo 30 eingeführt wurde.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bitte.bittet.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) möglich ist.ist oder nunmehr im Gewerbegebiet Ost, für die, die etwa über Borstel zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord gelangen wollen.


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05.03.2021, 19:36

Zur besseren Verständlichkeit wurde der letzte Absatz entfernt.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bitte.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) möglich ist.

Unterstützen können Sie diese Petition unter:www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-badenVielen Dank für Ihre Unterstützung!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (4 in Achim)


05.03.2021, 19:24

Durch Nennung der Internetadresse wird die Petition jetzt für den Ausdruck komfortabel.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bitte.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) geht.möglich ist.

Unterstützen können Sie diese Petition unter:

www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-baden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (4 in Achim)


05.03.2021, 19:21

Durch Nennung der Internetadresse wird die Petition jetzt für den Ausdruck komfortabel.


Neue Begründung:

Wer Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden ist oder als Fußgänger sich nur für einen Augenblick Zeit nimmt und den Verkehr dort beobachtet, kennt das Problem. Wiederholt kann dort schnell feststellt gestellt werden, dass sich viele der Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 Km/h halten.

Die Fahrzeuge kommen entweder mit überhöhter Geschwindigkeit von der Eisenbahnbrücke kommend herunter in den Ort hineingefahren oder sie beschleunigen über die zulässige Geschwindigkeit von der Einmündung Bahnhof-Baden an in Richtung Eisenbahnbrücke, wenn sie aus dem Ort herausfahren wollen, obwohl später außerorts weiterhin 50 km/h gelten.

Die Bahnhofstraße, als Kreisstraße K6 eingestuft, ist leider und bekannterweise eine Verbindungsstraße zum Autobahnzubringer Achim-Ost bzw. nach Posthausen und andersherum zur Verdener Straße bzw. nach Verden bzw. Achim-Mitte.

Ich halte verkehrsrechtliche Maßnahmen dringend für erforderlich, gerade auch, weil es, abgesehen von den erheblichen Lärmbelästigungen im Bereich der Bahnhofstraße, genügend Gefährdungspotenziale gibt, die ich exemplarisch nachfolgend wie folgt, von der Eisenbahnbrücke beginnend in Richtung Verdener Straße, benenne:

  • Kreuzender Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf der Eisenbahnbrücke
  • Kreuzender Verkehr aller Art im Abzweig Bahnhofstraße/Am Badener Bahnhof (ÖVP, Schulkinder, Radfahrer, sämtlicher Berufsverkehr und Pendler u. s. w.)
  • Kreuzender Fahrradverkehr Abzweig Bahnhofstraße /Am Badener Bahnhof wegen Wechsel auf den Fahrradweg linke Straßenseite Bahnhofstraße Richtung Verdener Straße oder in Gegenrichtung
  • Schulweg vom Abzweig Bahnhofstr. / Am Badener Bahnhof in Richtung Verdener Straße zum Abzweig Bahnhofstr./Badener Dorfstr. mit Ziel Bushaltestellen und Grundsschule Achim-Baden
  • Kindergartenweg aus allen angrenzenden Abzweigen (alle 30ziger-Zonen: Am Badener Bahnhof, Bierdener Straße, Am Turnplatz, Badener Mühlenweg, Am Schrader Berg, Schrader Weg) in Richtung Städtischer Kindergartenstätte Achim-Baden in der Badener Dorfstraße und zur Waldgruppe des Kindergartens „Am Schraderberg“.
  • Bushaltestellen mit Ein- Ausstieg u. a. für Schüler (Bahnhofstr. 2 x, Bierdener Straße 1 x)
  • An- und abfließender Verkehr zur Bahnhofstraße von Gewerbestellen (u.a. 2 Rad Dreher, Praxis für Krankengymnastik und Massage Matthias Müller, Schönheitspunkt Baden, Kreissparkasse Verden, VGH Versicherungen Stefan Seemann, Eiscafe La delizia und DHL Poststelle) sowie der dort wohnenden Anlieger
  • An - und abfließender Verkehr durch Fahrzeuge der DRK Rettungswache Achim-Baden
  • Parkende Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße an Gewerbestellen (u. a. Blumen Bruns, Friseursalon Nyrell)
  • Kreuzende Fußgänger und Fahrradfahrer im gesamten Bereich der Bahnhofstraße.

Im Hinblick auf die eingerichteten 30ziger-Zonen in allen Nebenstraßen dürfen sich die Anlieger der Bahnhofstraße in Achim-Baden derzeit durchaus als "Anwohner 2. Klasse" fühlen. Lärmschutz nur für Privilegierte? Das eigentliche Problem ist, dass die Bahnhofstraße eine Kreisstraße ist, die Stadt Achim sich selbst an Recht und Gesetz halten muss und nicht einfach in einer Kreisstraße eine 30-ziger Zone einrichten darf. Sie darf aber aus Lärmschutzgründen und zur Verkehrssicherheit erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gehören.

Mit anderen Worten für die Menschen, die vielleicht noch immer im (ADAC-) Modus „freie Fahrt für freie Bürger“ am Verkehr teilnehmen: es geht nicht um Drangsalierungen der Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern u. a. um ein kleines bisschen Respekt, den Menschen gegenüber, die hier an der Bahnhofstraße leben und tagtäglich den Lärm aushalten müssen.

Es geht auch nur um rund 1000 m, in denen man sich eine Zeit lang (rund 120 Sekunden bei 30 Km/h) disziplinieren und durchhalten muss, die Bahnhofstraße zu durchfahren, nur rund 48 Sekunden mehr als mit Tempo 50.

Wer zudem die vergangenen und aktuellen Baumaßnahmen an und um die L 156 kennt, weiß, wovon ich schreibe, weil die Bahnhofstraße nun wiederholt Umleitungsstrecke geworden ist. Wer sich dazu auf der Internetseite der Stadt Achim informieren will, bekommt dabei nur wenig Informationen, nur so viel, dass die Maßnahme bis April 2021 dauern soll und man um Verständnis bitte.

Wiederholt verzichtet die Stadt Achim auf Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Erhöhung des Lärm- und Verkehrsschutzes, lediglich zwei Ampelanlagen wurden aufgestellt und ein beidseitiges Halte- und Parkverbot wurde ab dem 17.01.2021 eingeführt. Die Maßnahmen dienen allein dazu, den Verkehr „fließender“ zu machen. Nur wundern darf man sich, warum Tempo 30 in Achim-Borstel (Umleitungstrecke zur BAB Anschlussstelle Achim-Nord) geht.

IchUnterstützen verstehekönnen jeden,Sie derdiese durchPetition dieunter:

www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-fuer-die-bahnhofstrasse-in-achim-baden

Vielen Bahnhofstraße in Achim-Baden nur durchfahren möchte, weil ihn andere etwa hier durchleiten. Jedoch finde ich es respektlos, wenn die Durchfahrt unter Missachtung der geltenden Regeln und nur zu seinem eigenen VorteilDank für einIhre schnelleres Vorankommen geschieht.Unterstützung!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (4 in Achim)


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