27.05.2014, 19:43
redaktionelle Änderungen
Neuer Petitionstext: Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Bis Mitte 2015 soll das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Mischen Sie mit und treten Sie mit uns dafür ein, dass wir ein gutes Bundesteilhabegestz Bundesteilhabegesetz bekommen, das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in den Mittelpunkt stellt. Neue Begründung: Für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe
Symbol Waage gelbGesetzliche Gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen sind gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat hierfür einen Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe vorgelegt und auf Bundesebene wird intensiv über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert.
Welche Benachteiligungen behinderte Menschen derzeit noch erleben und welche Verbesserungen die Vorschläge für gesetzliche Regelungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bringen würden, stellen wir Ihnen können Sie auf dieser der Internetseite vor. www.teilhabegesetz.org nachlesen. Vor allem geht es müssen mit dem Bundesteilhabegesetz die einkommens- und vermögensunabhängigen Hilfen außerhalb des Sozialhilferechts, ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegeld sowie der Vorrang für die Inklusion geregelt werden.
Gehörlose Menschen müssen heute immer noch mit einem Flickenteppich der Unterstützung leben, denn jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Diese reichen von Null Euro bis über 200 Euro des sogenannten Gehörlosengeldes. Selbst die 250 Euro reichen nicht für ein gleichberechtigtes Leben in einer hörenden Welt aus, zumal kürzlich auch noch die Gebärdensprachdolmetscher-Honorare um 30 % auf dieser Seite jedoch darum, wie wir 75 Euro pro Stunde erhöht wurden. Gleiches gilt für hochgradig schwerhörige und ertaubte Menschen, die politischen Entscheidungsträgerinnen der Gebärdensprache nicht mächtig sind und –träger überzeugen und bewegen können, solche gesetzliche Regelungen endlich zu verabschieden. Und natürlich geht es auch darum, wie wir sicher stellen können, dass auf Schriftdolmetscher angewiesen sind.
Zudem müssen behinderte Menschen dabei selbst nach getreu dem Motto "Nichts über uns ohne uns" zu Wort kommen und
selbst in die Entwicklung von gesetzlichen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes einbezogen werden. werden und eine gute Beratung und barrierefreie Informationen erhalten.
Der Aktion Mensch danken wir Es kann nicht sein, dass behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Angehörigen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen, nur weil sie behinderungsbedingte Hilfen vom Staat benötigen. Es kann nicht sein, dass es keinen angemessenen Nachteilsausgleich für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen gibt, so dass ihnen die Unterstützung unserer Aktivitäten durch die Förderung des Projektes "Empowerment zur sozialen Teilhabe". Den Verbänden, die diese Kampagne initiiert haben, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft erschwert wird. Und es kann nicht sein, dass behinderte Menschen immer noch auf Sondersysteme verwiesen werden, anstatt mitten in der Gemeinde lernen, arbeiten und all denjenigen, die unsere Aktivitäten ideell, organisatorisch und finanziell unterstützen, danken wir ebenfalls ganz herzlich. leben zu können.
Um die soziale Teilhabe behinderter Menschen wirklich erreichen zu können, brauchen wir vor allem aber auch Ihre Unterstützung! Unterstützung für diese Petition und weitere Aktivitäten für ein gutes Bundesteilhabegesetz.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Berlin, 24.05.2014 (aktiv bis 23.11.2014)