19.03.2021, 18:09
Wegen der Klagewelle gegen die engagierte Betriebsrätin mussten sich die Gerichte in Köln in dieser Woche zweimal mit Egetürk beschäftigen.
Egetürk hat dem Urteil von September 2020 zur zweiten fristlosen Kündigung von Gülden widersprochen. Am 18. März 2021 hat das Landesarbeitsgericht entschieden: Abgewiesen.
Am 19. März 2021 erklärte das Arbeitsgericht Köln nach einstündiger Verhandlung zur dritten fristlosen Kündigung:
a) Auch diese Kündigung ist nicht rechtskräftig.
b) Egetürk muss Gülden weiter beschäftigen.
- Die Kosten dieser abgeschlossenen Verfahren muss Egetürk tragen.
→ Was folgt daraus?
1. Gülden bleibt im Betrieb. Die Kündigungen waren nicht rechtens!
2. Wären wir beim Fußballverein, würden wir sagen: Ein weiteres Spiel ist verloren gegangen. Es ist Zeit den Trainer zu entlassen!