01.12.2020, 17:19
Das Arbeitsgericht hat Anfang September die zwei fristlosen Kündigungen für nicht wirksam erklärt. Egetürk legte jedoch nur gegen einen Teil des Urteils Berufung ein. Das bedeutet, dass in der 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) nur die Wirksamkeit der zweiten Kündigung geprüft wird – allerdings erst im Januar 2021.
Parallel dazu gibt es juristische Auseinandersetzungen über den Weiterbeschäftigungs-anspruch. Und da ist im November ein Erfolg zu vermelden. Das Gericht sagt: Gülden muss weiterbeschäftigt werden, zumindest bis es eine andere Entscheidung gibt. Egetürk scheint einzugestehen, dass sie sich juristisch auf dünnem Eis bewegen. Es ist vereinbart, dass Egetürk nun einen großen Teil des Lohns zahlt, bis es im Januar 2021 zu einer weiteren Entscheidung kommt.
Am 8. Januar 2021 wird beim Arbeitsgericht Köln über die dritte fristlose Kündigung entschieden. Wird Egetürk diesmal das Urteil des Gerichtes akzeptieren?
Wir bleiben dabei: Egetürk soll die falschen Vorwürfe und die Kündigungen zurücknehmen! Gülden will wieder an ihren Arbeitsplatz. Wir machen weiter. Wir stehen für ein faires Miteinander und für eine echte Vertretung der Beschäftigten bei Egetürk.