07.05.2021, 16:31
Seitdem Gülden wieder im Betrieb arbeitet (also seit Mitte Januar 2021) wird sie von Betriebsratssitzungen ausgeschlossen. Trotzdem sie gewähltes Mitglied des Betriebsrats ist, wird sie nicht zu Sitzungen des Gremiums eingeladen und ihr wird keine Einsicht in die Betriebsratsunterlagen und -protokolle gewährt. Daher fand am Dienstag, 4. Mai 2021, eine Verhandlung im Kölner Arbeitsgericht statt.
Zu diesem Termin hätte man Vertreter des amtierenden Betriebsrates erwartet. Es ist jedoch lediglich der Anwalt des Betriebsrats erschienen. Wer der Güteverhandlung folgte, hatte den Eindruck, der Anwalt des Betriebsrates sei nicht auf diese Verhandlung vorbereitet gewesen. Er verwies auf den Schriftsatz von Güldens Anwalt und lobte den Inhalt, der sehr gut sei. Anschließend sagte er, dass ihm „zu dieser Sache bis jetzt nichts Schlaues eingefallen [sei]“. Er habe dem Betriebsrat Möglichkeiten für eine gütliche Einigung aufgezeigt, welche jedoch alle abgelehnt wurden. Es sei klar deutlich gemacht worden, dass keine Einigung gewünscht ist.
Daher endete die Güteverhandlung ohne ein Ergebnis nach 10 Minuten. Eine Entscheidung durch das Arbeitsgericht wird dann frühstes im Juni 2021 getroffen.