Erfolg

Suchtgefahren - Verbot von

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

275 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

275 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Jasmin Kalusche

Suchtgefahren Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.09.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Besitz sowie der Konsum von
"Spice" verboten wird.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 275 Mitzeichnern unterstützt wird
und zu 30 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Im Einzelnen wird vorgetragen, dass viele Jugendliche Spice konsumieren, obwohl
nachgewiesen worden sei, dass es chemische Inhaltsstoffe enthalte und sehr ge-
fährlich sei. Dadurch, dass es in Deutschland legal sei, falle es den Jugendlichen
leicht, an Spice zu kommen.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrags wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
nommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen:

Räuchermischungen, die unter anderem unter der Bezeichnung Spice in Verkehr
sind, unterfallen seit dem 22. Januar 2009 den Regelungen der 22. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (22. BtMÄndV). Mit der Eil-Ver-
ordnung werden fünf jüngst in Proben dieser Produkte analysierte, synthetisch her-
gestellte Stoffbeimischungen den Verbots- und Strafregelungen des Betäubungs-
mittelgesetzes (BtMG) unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung,
Handel und Besitz nach dem BtMG untersagt. Die Eil-Verordnung gilt zunächst be-
fristet für ein Jahr; sie wird innerhalb eines Jahres durch eine dauerhafte Regelung
abgelöst. Zudem hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
zwei bestimmte Spice-Produkte mit bundeseinheitlicher Wirkung dem Arz-
neimittelgesetz (AMG) unterstellt. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte
auch nach dem AMG verboten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen der Petentin entsprochen worden ist.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern